1. Zugangseröffnung
Das Landratsamt Weilheim-Schongau eröffnet hiermit den Zugang für die elektronische Kommunikation nach Maßgabe der nachfolgenden Grundsätze und Rahmenbedingungen. Diese Regelungen gelten nur für die elektronische Kommunikation mit dem Landratsamt Weilheim-Schongau und nicht für Angebote von Dritten, auf die möglicherweise auf den Webseiten des Landratsamt Weilheim-Schongau verwiesen wird (zum Beispiel andere Behörden).
Für das Verwaltungsverfahren richtet sich die elektronische Kommunikation nach:
- Art. 3a Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG)
- § 3a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG).
Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet. Gemäß § 126a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gilt Entsprechendes im Privatrecht.
1.1. Zugangseröffnung für den einfachen formlosen elektronischen Schriftverkehr (ohne Rechtsverbindlichkeit)
Für Vorgänge oder Anfragen, die keiner eigenhändigen Unterschrift bedürfen, ist keine digitale Signatur nötig. Formfreie Vorgänge oder Anfragen können per E-Mail an folgende E-Mail- Adressen gesandt werden (=Zugänge im Sinne dieser Zugangseröffnung):
- poststelle@lra-wm.bayern.de
- alle auf der Internetpräsentation des Landratsamt Weilheim-Schongau unter www.weilheim-schongau.de publizierten E-Mail-Adressen
- auf den in Briefköpfen genannten E-Mail-Adressen des Landratsamts Weilheim-Schongau.
1.2. Zugangseröffnung für den rechtsverbindlichen elektronischen Schriftverkehr
Der elektronische Zugang, insbesondere die Übermittlung elektronischer Dokumente, für eine rechtsverbindliche Kommunikation im Sinne der unter Kapitel 1.1 genannten Verfahrensgesetze wird vm Landratsamt Weilheim-Schongau gemäß eGovernment-Gesetz (EGovG, §2, Absatz 1, bzw. BayEGovG) eröffnet.
Ein De-Mail-Zugang gemäß De-Mail-Gesetz (De-Mail-G) wird nicht eröffnet. Nach Klärung der technischen Voraussetzungen eines solchen Zugangs wird das Landratsamt Weilheim-Schongau die Eröffnung prüfen.
Bitte beachten Sie:
E-Mails die aus Postfächern Dritter bzw. über Webseiten Dritter abgeholt werden müssen (z. B. GMX Einschreiben) sind keine Zugänge im Sinne dieser Zugangseröffnung!
2. Rahmenbedingungen
2.1. Verschlüsselung
Die Sicherung der Vertraulichkeit von Informationen ist beim Versand per E-Mail nicht unbedingt gewährleistet.
Zur Sicherung der Vertraulichkeit der Informationen können im Rahmen von formfreien Vorgängen E-Mails elektronisch verschlüsselt und/oder signiert an das Landratsamt Weilheim-Schongau gesendet werden (zugrundeliegender Standard = S/Mime Version 3; S/Mime = Secure/Multipurpose Internet Mail Extensions).
Das Landratsamt Weilheim-Schongau ist bestrebt, die Kommunikation per E-Mail möglichst verschlüsselt durchzuführen. Den öffentlichen Schlüssel des Landratsamt Weilheim-Schongau und das zugehörige Wurzelzertifikat (= Root-Zertifikat) finden Sie hier:
Öffentlicher Schlüssel:
- Poststelle Landratsamt Weilheim-Schongau.zip = öffentlicher Schlüssel für die E-Mail-Adresse poststelle@lra-wm.bayern.de
Wurzelzertifikate:
Sollten bei der Entschlüsselung Schwierigkeiten auftreten, so werden Sie seitens des Empfängers über die damit verbundenen Konsequenzen informiert. Stellen Sie deshalb bitte sicher, dass vor der Signaturprüfung die entsprechenden Aussteller-Zertifikate (=Stammzertifikate) Ihrem Mail-Client zur Verfügung stehen.
2.2. Dateianhänge
Möchten Sie E-Mails mit Dateianhängen an das Landratsamt Weilheim-Schongau versenden, so beachten Sie bitte, dass das Landratsamt Weilheim-Schongau nicht alle auf dem Markt gängigen Formate und Anwendungen unterstützt. Die im Folgenden genannten Dateiformate werden verarbeitet, soweit sie keine Makros enthalten.
Zugelassene Dokumenttypen:
Dateityp | Datei-Erweiterung | Version | Einschränkung | Programm (Beispiel) |
Textdateien (ASCII-Code) |
*.txt | --- |
|
Notepad |
Adobe Portable Dokument Format | Ab Adobe Reader 6.0 und höher | --- | Acrobat Writer FreePDF XP |
|
Rich Text Format | *.rtf | --- | --- | WordPad |
Microsoft Word | *.doc *.docx |
ab Version 97 und höher | keine aktiven Komponenten (Makros usw.) | Microsoft Word |
Microsoft Excel | *.xls *.xlsx |
ab Version Excel 97 und höher | keine aktiven Komponenten (Makros usw.) | Microsoft Excel |
Microsoft |
*.ppt *.pptx |
ab Version 2003 und höher | keine aktiven Komponenten (Makros usw.) | Microsoft Powerpoint |
Bilddateien | *.jpg *.jpeg *.tif *.tiff |
--- | keine aktiven Komponenten (Makros usw.) | Scannersoftware digitale Kamera |
Dokumentenformat der Textverarbeitung von OpenOffice (Writer) | *.sxw *.odt |
--- | keine aktiven Komponenten (Makros usw.) | OpenOffice |
Komprimierte Dateien (zip-Archive) |
*.zip | jeweils in der aktuellen Version |
|
WinZip 7-Zip |
Weitere Datei-Formate sind nur in Absprache mit der Empfangsstelle zulässig. An jede übermittelte Nachricht können Dateianhänge (maximal 100 Anlagen) hinzugefügt werden.
Die maximale Größe der E-Mail inkl. aller Anlagen darf 30 MB nicht überschreiten. Von der Übermittlung grundsätzlich ausgeschlossene Dateitypen sind:
- alle ausführbaren Dateien (z. B. *.exe, *.bat)
- alle Dateien mit aktiven Inhalten wie z. B. Makros.
Die Angabe einer vollständigen und richtigen Absenderadresse in der übermittelten Signatur der E-Mail ist zwingend erforderlich. Die Verwendung eines Pseudonyms ist nicht zulässig.
Übersandte Vorgänge, die diesen Rahmenbedingungen nicht entsprechen, erlangen keine Rechtsverbindlichkeit. Sollten Dokumente fehlen oder nicht lesbar sein, erfolgt eine entsprechende Rückmeldung des Landratsamt Weilheim-Schongau. Rückmeldungen werden i. d. R. elektronisch gegeben, können aber auch wie bisher per Briefpost oder per Fax erfolgen.
Wenn Sie diese Zugangseröffnung nutzen, so sind Sie damit einverstanden, dass ihre E-Mail auf Viren und Spam überprüft wird. Als mit Viren verseucht klassifizierte E-Mails werden nicht gelesen, sofort gelöscht und nicht weiter bearbeitet. Da in E-Mails, die Computerviren enthalten, in aller Regel die Absenderadresse gefälscht wurde, erfolgt keine elektronische Rückinformation.
Wurde eine elektronische Kommunikation mit dem Landratsamt Weilheim-Schongau eröffnet, geht das Landratsamt Weilheim-Schongau davon aus, dass die gesamte Kommunikation auf diesem Wege stattfinden kann, soweit andere Vorschriften dem nicht entgegenstehen.
Rechtlich verbindliche Willenserklärungen die im Rahmen der in diesem Kapitel beschriebenen Zugangseröffnung per E-Mail an das Landratsamt Weilheim-Schongau übersendet werden, gelten als nicht abgegeben. Für rechtlich verbindliche Willenserklärungen wurde der Zugang gemäß Kapitel 1.2 eröffnet bzw. ist die papiergebundene Kommunikation (Brief, Fax) zu nutzen.
Sofern eine E-Mail nicht verarbeitbar ist, werden Sie durch den Empfänger soweit möglich darüber informiert. Dieser Fall kann z. B. durch Abweichungen von den vorstehenden technischen Rahmenbedingungen oder auch durch allgemeine technische Probleme ausgelöst werden.
Sollten Sie nicht sicher sein, ob Ihr Anliegen auf elektronischem Wege zulässig oder verarbeitbar ist, setzen Sie sich vorher mit der zuständigen Stelle im Landratsamt Weilheim- Schongau in Verbindung, die Ihnen gerne weiterhilft.
Seitens des Landratsamts Weilheim-Schongau wird gebeten, alle der vorstehenden Regelungen für die elektronische Kommunikation mit dem Landratsamt zu beachten. Sollten sich Änderungen diesbezüglich ergeben, so wird im Internetauftritt des Landratsamtes WeilheimSchongau unter www.weilheim-schongau.de darauf hingewiesen.