Transport von Tieren

Reisen mit Pferden / Transport von Pferden

Für den Transport von Equiden (Pferde, Esel, Mulis etc) innerhalb Deutschlands ist das Mitführen des Equidenpasses ausreichend. Für Transporte innerhalb der EU – also über die Landesgrenze hinaus - benötigen Sie zusätzlich ein Gesundheitszeugnis. Hierfür ist eine Kontrolle der Tiergesundheit und der Tieridentität am Ort der Pferdehaltung durch einen Amtstierarzt nötig. Diese Kontrolle muss innerhalb eines Zeitraumes von 48 Stunden oder am letzten Arbeitstag vor dem geplanten Transport durchgeführt werden.

Zusätzlich muss der Versand- sowie der Bestimmungsort des Pferdes (also Start und Ziel der Reise) in der sog. TRACES-Datenbank als gültige Haltungseinrichtung für Pferde hinterlegt sein. Auch der Transporteur bzw. das Transportunternehmen muss in dieser Datenbank gültig als solches existieren. ACHTUNG: Das gilt auch für PRIVATE Transportunternehmer (Pferdebesitzer fährt selbst).

Setzen Sie sich hierzu bitte unbedingt rechtzeitig mit dem jeweils zuständigen Veterinäramt in Verbindung. Die Zuständigkeit ergibt sich aus dem jeweiligen (Wohn-)Sitz des Transportunternehmers bzw. der Haltungseinrichtung am Zielort.

Das Formular zum Antrag einer amtstierärztlichen Gesundheitsbescheinigung finden Sie unten im Abschnitt Formulare. 

Der Antrag ist rechtzeitig, spätestens jedoch 2 Werktage vor dem geplanten Transport zu stellen. Sobald ihr Antrag bei uns eingegangen ist, setzen wir uns bzgl. eines Vor-Ort-Termins mit Ihnen in Verbindung. Das ausgestellte Zeugnis hat i.d.R. eine Gültigkeit von 10 Tagen.

Für bei der FN (Deutsche Reiterliche Vereinigung) registrierte und fortgeschriebene Turnierpferde besteht die Möglichkeit, eine Lizenz zur Verlängerung der Veterinärbescheinigung von 10 auf 30 Tagen zu beantragen. Die Lizenz wird in Form eines Aufklebers im Equidenpass vermerkt und wird für maximal vier Jahre ausgestellt. Danach muss sie erneut beantragt werden. Ein entsprechender Antrag kann formlos unter Angabe der Lebensnummer des Pferdes und der Versand- und Rechnungsadresse bei der FN, Abt. Eintragung gestellt werden.

Hinweis: Beachten Sie auch weitere Anforderungen bspw. des Haltungsbetriebes am Zielort oder des Turnierveranstalters, die über die Angaben im amtstierärztlichen Gesundheitszeugnisses hinausgehen. Für benötigte weitere Untersuchungen (bspw. EHV1) kontaktieren sie ihren betreuenden praktischen Tierarzt.

Hinweis zum Transport außerhalb der EU: Soll das Tier die EU verlassen und in ein sogenanntes Drittland einreisen, sind zusätzlich die Bedingungen und Attestformulare der Empfängerstaaten zu beachten. Informationen hierzu sind bei den Behörden der Empfängerstaaten oder deren Botschaften zu erfragen. Ggf. können weitere Labor-Untersuchungen notwendig sein, wir empfehlen daher Transporte in Drittstaaten rechtzeitig zu planen und bei uns anzumelden. Weiter sind die Zollvorschriften des jeweiligen Landes zu beachten.

Bei Fragen oder Unsicherheiten können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen.

Formulare

Kontakt

Abt. 5, Hotline Veterinäramt/Verbraucherschutz
LRA-Funktion
Telefon:+49 881 681 4444

Anschrift

Landratsamt Weilheim-Schongau Veterinäramt

Adresse in Google Maps anzeigen
Münchener Str. 1
82362 Weilheim i.OB
Fax: +49 881 681 2599

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