Der Biber ist in Bayern im 19. Jahrhundert durch den Menschen ausgerottet worden. Über eine Wiederansiedlung in den sechziger bis achtziger Jahren wurde der Biber in Bayern jedoch wieder heimisch. Derzeit wird der bayerische Bestand auf ca. 7.500 Reviere mit etwa 25.000 Tieren geschätzt. Bayern ist zwischenzeitlich fast flächendeckend besiedelt. Auch im Landkreis Weilheim-Schongau hat sich der Biber an allen wichtigen Fluss- und Bachläufen ausgebreitet.
So positiv auch die Lebensraumgestaltung durch den Biber aus der Sicht des Naturschutzes und für den Wasserhaushalt zu sehen ist, können sich Konflikte gerade mit land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen innerhalb der vom Biber bewohnten Uferstreifen ergeben. So kann es hier zu Fraßschäden an Gehölzen und Feldfrüchten oder auch einem Einbrechen in vom Biber gegrabene Erdgänge kommen. Ein Großteil möglicher Konflikte mit land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen kann aber vermieden werden, wenn an den besiedelten Bach- und Flussläufen angemessene Brach- und Grünlandstreifen angelegt werden. Auch durch das Anpflanzen von für den Biber attraktiven Weichlaubhölzern an ufernahen Bereichen und das Pflanzen unattraktiver Esche, Schwarzerle oder Linde in uferferneren Bereichen kann Abhilfe gegen wirtschaftliche Schäden geschaffen werden. Entsprechende Abhilfemaßnahmen werden mit Finanzmitteln des Naturschutzes gefördert.
Das Ziel des bayerischen Bibermanagements ist es, schadensbedingte Konflikte möglichst zu verhindern oder zu minimieren und gleichzeitig einen günstigen Erhaltungszustand der bayerischen Biberpopulation sicherzustellen. Die Zuständigkeit für das Bibermanagement liegt bei der unteren Naturschutzbehörde. Eine wichtige Unterstützung vor Ort leisten unsere ehrenamtlichen Biberberater sowie eine hauptamtliche Biberberaterin.
Sollten sich Konflikte mit dem Biber anbahnen, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit der unteren Naturschutzbehörde auf.
Der Biber ist ein besonders streng geschütztes Tier; deshalb ist ein Abfangen oder gar Töten verboten. Auch Biberburgen und -dämme sind besonders geschützt. Falls ein toter oder verletzter Biber aufgefunden wird, ist eine Meldung an die untere Naturschutzbehörde im Landratsamt erforderlich. Nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen kann im Einzelfall ein Antrag auf Fang oder Entnahme eines Bibers von der unteren Naturschutzbehörde zugelassen werden.
Formulare
Merkblatt
Links
Kontakt
Artenschutz, Bibermanagement