Grundsätzlich wickelt die Kreiskasse den Zahlungsverkehr unbar ab.
Der unbare Zahlungsverkehr umfasst, die Zahlbarmachung von Überweisungs- und Zahlungsaufträgen sowie von Lastschrifteinzügen, die mittels Datenträgeraustausch über die Sparkasse Oberland, abgewickelt werden. Des Weiteren werden die unbaren Zahlungseingänge, wie Scheckzahlungen aber auch Auslandszahlungen verarbeitet.
Einzahlungen können sie auch bequem mittels Geldkarte oder Debitkarte (Bankkarte, EC-Karte) leisten.
An folgenden Stellen im Landratsamt können sie mit Karte bezahlen:
- Kreiskasse
- Kfz.- Zulassungsstelle WM und SOG
- Führerscheinstelle WM und SOG
- Ausländerbehörde WM und SOG
- Gesundheitsamt WM und SOG
- Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung WM
Kreditkarten (VISA, MasterCard, American-Express, Maestro) werden n i c h t akzeptiert.
Barzahlungen können bei
- der Kreiskasse (Pütrichstr. 8, Weilheim),
- der Zahlstelle Schongau (Schloßplatz 1, Schongau) sowie
- an den Kassenautomaten (Stainhartstr. 7, Weilheim)
durchgeführt werden.
Die Kassenautomaten nehmen folgende Geldsorten an:
- Münzen: 50 Cent, 1 und 2 Euro
- Banknoten: 5, 10, 20, 50, 100 und 200 Euro
Münzen bis einschließlich 20 Cent sowie der 500 Euro-Schein werden nicht angenommen.