Die Gebäudeverwaltung der Ausländerbehörde sucht geeignete Unterkünfte zur Unterbringung von Asylbewerbern.
Die Unterkünfte müssen baurechtlich zur Unterbringung von Asylbewerbern zugelassen sein, was bei bestehender Wohnnutzung der Fall ist. Weitergehende Auskünfte zum Baurecht erteilt die Bauaufsichtsbehörde des Landratsamts Weilheim-Schongau.
Das Landratsamt Weilheim-Schongau bezahlt für angemietete Unterkünfte grundsätzlich die jeweilige ortsübliche Miete. Eine Mietzinszahlung nach Belegungszahl erfolgt nicht. Die Mietdauer sollte grundsätzlich mindestens ein Jahr oder darüber hinaus unbefristet betragen.
Bei Interesse an einer Vermietung wenden Sie sich bitte an die nebenstehenden Mitarbeiter(innen) der Gebäudeverwaltung.