Wenn Sie Ihren Führerschein verloren haben oder er Ihnen gestohlen wurde, benötigen Sie einen Ersatzführerschein. Wir empfehlen Ihnen, nach dem Verlust des Führerscheins noch 2 bis 3 Wochen mit der Beantragung eines Ersatzführerscheines zu warten und sich beim zuständigen Fundbüro der jeweiligen Gemeinde zu erkundigen, ob Ihr Führerschein dort abgegeben wurde.
Bei Antragstellung ist die Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung erforderlich, mit der Sie zum einen versichern, dass die Angaben im Antrag zu den Verlustumständen wahrheitsgemäß erfolgten, und sich zum anderen verpflichten, das verlorene oder gestohlene Führerscheindokument beim Wiederauftauchen unverzüglich bei der Führerscheinstelle abzugeben. Die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung erfolgt vor Ort in der Führerscheinstelle. Sie kann auch durch einen Notare erfolgen.
Falls Ihnen der abhanden gekommene Führerschein gestohlen wurde und Sie den Diebstahl bei einer deutschen Polizeidienststelle angezeigt haben, ist die Diebstahlanzeige bei der Beantragung des Ersatzführerscheins vorzulegen.
Beachten Sie bitte, dass mit der Antragstellung eine Pflicht zur Abnahme des neuen Führerscheins und zur Entrichtung der Gebühren besteht, auch wenn vor Aushändigung des neuen Führerscheins der verlorene/gestohlene Führerschein wieder aufgefunden wird.
Die Antragstellung muss wegen der Identitätsprüfung persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde erfolgen. Der neue Kartenführerschein wird Ihnen in der Regel von der Bundesdruckerei zugesandt.
Notwendige Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- aktuelles biometrisches Passbild (35 x 45 mm)
- Diebstahlanzeige der deutschen Polizeidienststelle (soweit vorhanden)
Entstehende Kosten
39,30 EURGesetzliche Grundlagen
- Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
Links
Kontakt
- Führerscheinstelle SchongauFrau KarbachMitarbeiterinTelefon:+49 8861 211 3312Frau RanklMitarbeiterinTelefon:+49 8861 211 3308Frau RifatovMitarbeiterinTelefon:+49 8861 211 3316
- Führerscheinstelle WeilheimHerr Hentschelstellv. SachbereichsleiterTelefon:+49 881 681 1464Frau BrabandtMitarbeiterinTelefon:+49 881 681 1484Frau GottsteinMitarbeiterinTelefon:+49 881 681 1555Frau GstattenbauerMitarbeiterinTelefon:+49 881 681 1701Frau HenselMitarbeiterinTelefon:+49 881 681 1676Frau LindnerMitarbeiterinTelefon:+49 881 681 1427