Bodenrichtwerte für den Landkreis Weilheim-Schongau werden von einem unabhängigen Gutachterausschuss für Grundstückswerte beim Landratsamt zum Ende eines jeden Jahres (31.12.) mit gerader Jahreszahl ermittelt.
Die Grundlagen für diese Ermittlungen und ihre spätere Veröffentlichung finden sich in erster Linie im Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Gutachterausschussverordnung (BayGaV) als auch in den konkretisierenden Vorschriften wieder. Über die Internetseite www.boris-bayern.de, einem Projekt der Bayerischen Gutachterausschüsse, kann jedermann Bodenrichtwerte schnell und effizient abfragen. Auskünfte erteilt daneben die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses.
Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch sind auf Grund der Kaufpreissammlung ermittelte durchschnittliche Lagewerte des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen.
In bebauten Gebieten sind Bodenrichtwerte mit dem Wert zu ermitteln, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre.
Bodenrichtwerte sind bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit den dargestellten Grundstücksmerkmalen (Bodenrichtwertgrundstück).
Abweichungen einzelner Grundstücke in ihren wertbeeinflussenden Merkmalen (u.a. Erschließungszustand, Lagebesonderheiten, Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Grundstückszuschnitt, Nutzungsart, Belastungen) bewirken für gewöhnlich einen entsprechenden Unterschied des Verkehrswertes gegenüber dem Bodenrichtwert.
Die Ermittlung und Bekanntmachung von Bodenrichtwerten ist ein wesentliches Element zur Herstellung der allgemeinen Transparenz am Grundstücksmarkt. Bodenrichtwerte dienen als Grundlage für Wertermittlungen jeglicher Art und für steuerliche Zwecke. Sie werden gewöhnlich in Bodenrichtwertkarten dargestellt.
Notwendige Unterlagen
Neben der sofortigen online Auskunft unter www.boris-bayern.de können Bodenrichtwerte formlos schriftlich bei der Geschäftsstelle unter Angabe der betroffenen Grundstücke abgefragt werden. Zu den allgemeinen Öffnungszeiten kann überdies in der Geschäftsstelle Einsicht in die Bodenrichtwertlisten für den Landkreis Weilheim-Schongau genommen werden.Wir über uns
Jedermann erhält bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses zu den allgemeinen Öffnungszeiten Einsicht in die Bodenrichtwertlisten für den Landkreis Weilheim-Schongau. Bodenrichtwertauskünfte können daneben über das Onlineportal der Bayerischen Gutachterausschüsse www.boris-bayern.de ohne Wartezeit digital abgefragt werden. Der Onlineauskunft ist neben den Erläuterungen ferner ein Flurkartenauszug beigefügt.
Eine Anforderung schriftlich bzw. per E-Mail ist bei der Geschäftsstelle formlos zu beantragen.
Entstehende Kosten
Bitte beachten Sie unser Merkblatt "Gebühren für Bodenrichtwertauskünfte".Gesetzliche Grundlagen
- § 196 Baugesetzbuch (BauGB)
- § 12 Verordnung über die Gutachterausschüsse, die Kaufpreissammlungen und die Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (Gutachterausschussverordnung - BayGaV)
- §§ 3, 4, 6 und 10 Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV)
- Bodenrichtwertrichtlinie (BRW-RL)