Soweit der Landkreis nicht hoheitlich - sonder privatrechtlich als Unternehmer - tätig ist, muss der Landkreis Steuern zahlen, wie jedes andere Unternehmen. Die Erstellung der Steuererklärungen (Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer, Kapitalertragssteuer, Umsatzsteuer) ist Aufgabe der Steuerverwaltung.
Weitere wichtige Themen sind die Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand im Hinblick auf § 2b UStG ( - ab dem 1. Januar 2021 gilt die neuen Regelung des § 2b UStG uneingeschränkt - ) und die Einführung eines Tax Compliance Management Systems.
Nach den Steuergesetzen sind Unternehmen unmittelbar für die Einhaltung der steuerlichen Pflichten verantwortlich. Es sind Maßnahmen im Bereich der Aufbauorganisation (Zuständigkeiten) und Ablauforganisation (Unternehmensprozesse) getroffen werden, sodass eine ordnungsgemäße, also rechtzeitige und vollständige Erklärung aller anfallenden steuerlichen Verpflichtungen sichergestellt ist.