Die Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes sind vielfältig. Gesetzliche Grundlagen für die Arbeit von Gesundheitsämtern sind in Bayern das Gesundheitsdienstgesetz (GDG) und andere rechtliche Vorschriften auf Bundesebene wie das Infektionsschutzgesetz (IfSG) und die Trinkwasserverordnung. Zu den Aufgaben des Gesundheitsamtes gehören im Bereich des Infektionsschutz unter anderem die Überwachung der Einhaltung hygienischer Vorschriften in bestimmten Betrieben, aber auch die Hygieneüberwachung von sog. Gemeinschaftseinrichtungen (Schulen, Kindergärten, Altenheimen, etc.), sowie die "Überwachung" von angeordneten Maßnahmen (Abgabe von Proben u. ä.). Derzeit steht der Vollzug des Masernschutzes im Vordergrund.
Hinweis zur Corona-Schutzimpfung:
Bitte wenden Sie sich für eine Impfung gegen Corona an Ihren Hausarzt.