- Gymnasien, Wirtschaftsschulen und Berufsfachschulen ab Jahrgangsstufe 11,
- Fachoberschulen und Berufsoberschulen sowie
- Berufsschulen im Teilzeitunterricht
Bei Familien, die im Schuljahr für drei oder mehr Kinder Anspruch auf Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz haben oder den Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) oder auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) haben, oder bei Schülerinnen und Schülern, die wegen einer dauernden Behinderung auf eine Beförderung angewiesen sind, wird dieser Eigenanteil nicht angerechnet. Die anrechenbaren Fahrtkosten (kostengünstigster Fahrkartenkauf) werden in voller Höhe erstattet.
Sollte der Schulweg mit einem privateigenen Kraftfahrzeug zurückgelegt werden, können Sie die „Anerkennung des Einsatzes eines privateigenen Kraftfahrzeuges auf dem Schulweg“ beim Landratsamt beantragen. Den Antrag auf Anerkennung stellen Sie im Idealfall zu Schuljahresbeginn, den „Antrag auf Fahrtkostenerstattung für die Benutzung des privateigenen PKW“ am Ende des Schuljahres.
In jedem Fall muss der Antrag auf Fahrtkostenerstattung bis spätestens 31. Oktober für das jeweils vorhergehende Schuljahr beim Landratsamt Weilheim-Schongau eingereicht werden.
Formulare
- Schülerbeförderung: Antrag auf Anerkennung eines privaten Kraftfahrzeuges zur Schulwegbeförderung Nutzung mit BayernID oder als Online-Formular
- Schülerbeförderung: Antrag auf Erstattung der Fahrtkosten für die Benutzung des privaten Kraftfahrzeuges Nutzung mit BayernID oder als Online-Formular
- Schülerbeförderung: Antrag auf Erstattung der Fahrtkosten für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel Hinweisblatt zum Antrag bitte beachten! Nutzung mit BayernID, als Online-Formular oder PDF-Dokument
Merkblatt
- Schülerbeförderung: Hinweisblatt zum Antrag auf Erstattung von Fahrtkosten für die Benutzung des privateigenen KFZ Stand: 02/2024
- Schülerbeförderung: Hinweisblatt zum Antrag auf Fahrtkosten-Erstattung öffentl. Verkehrsmittel Stand: 02/2024
- Schülerbeförderung: Merkblatt zur Kostenfreiheit des Schulweges - Fahrtkostenerstattung Stand: 10/2024