Stand: 21.08.2023
Aktuell besteht für den Landkreis Weilheim-Schongau keine Verpflichtung zur Aufstallung von Geflügel.
Mit Datum 21.08.2023 wird die bestehende Allgemeinverfügung zur Intensivierung der Biosicherheitsmaßnahmen gegen die Geflügelpest aufgehoben.
Zur aktuellen Allgemeinverfügung für den Landkreis Weilheim-Schongau (aktuelle Aufhebung der laufenden Maßnahmen)
Weiterhin bestehen jedoch Einschränkungen bei der Abgabe von Geflügel im Reisegewerbe.
Zur gültigen Allgemeinverfügung für den Landkreis Weilheim-Schongau (konsolidierte Lesefassung)
Sofern im Rahmen der Seuchenentwicklung/aktueller
Risikobewertungen weitere Maßnahmen erforderlich werden sollten, finden Sie die entsprechende Allgemeinverfügung ebenfalls auf dieser Seite.
Alle Geflügelhalter (auch Hobbyhaltungen) werden gebeten weiterhin die rechtlich vorgegebenen Maßnahmen zur Biosicherheit in ihren Tierhaltungen konsequent umzusetzen.
Sachverhalt zum aktuellen Geschehen
Laut der aktuellen HPAI-Risikobewertung für das Auftreten von HPAIV in Bayern des Landeamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) vom 08.08.2023 gab es seit der letzten Risikobewertung vom Juni 2023 in Bayern keinen Geflügelpestausbruch in Geflügelhaltungen (nur ein Ausbruch bei gehaltenen Vögeln in Deutschland) und 26 Nachweise von HPAIV (hochpathogene aviäre Influenza Viren) beim Wildvogel (insgesamt 237 in Deutschland).
In seiner aktuellen Risikoeinschätzung zur Hochpathogenen Aviären Influenza H5 (HPAI H5) vom 14.07.2023 geht das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) davon aus, dass die Massensterben aufgrund von HPAI-Infektionen in Küstenvögel- und Möwenkolonien auf lokale Geschehen schließen lassen. Der aktuelle weltweite HPAI H5N1-Seuchenzug wird aber trotz der warmen Jahreszeit noch als hoch-dynamisch angesehen. Genetische Analysen belegen dem FLI zufolge, dass das Virus in Europa seit 2022 ganzjährig in Wildvögeln persistiert.
Unter Beachtung der aktuellen Lage stuft das FLI das Risiko von HPAIV H5-Einträgen in deutsche Geflügelhaltungen und Vogelbestände in zoologischen Einrichtungen durch direkte und indirekte Kontakte zu Wildvögeln derzeit als moderat ein.
Aufgrund der starken Abnahme von nachgewiesenen HPAI-Infektionen bei Wildvögeln in den letzten Wochen wird auch in Bayern nur noch von einem moderaten Risiko für den Eintrag von HPAI in Geflügelhaltungen durch den Kontakt mit Wildvögeln ausgegangen.
Die Einhaltung der rechtlich vorgegebenen Maßnahmen zur Biosicherheit wird dabei stets vorausgesetzt.
Trotz der abnehmenden HPAI-Fallzahlen wird in Bayern im Hinblick auf die Abgabe von Lebendgeflügel im Reisegewerbe noch von einem relevant hohen Risiko ausgegangen. Entsprechende Vorsicht ist deshalb weiterhin geboten.
Wie in der Risikoeinschätzung des FLI wird auch für Bayern von einem moderaten Eintragsrisiko durch Geflügelausstellungen ausgegangen, wobei in diesem Bereich des Tierverkehrs dennoch mit großer Vorsicht unter Beachtung des regionalen Risikos vorgegangen werden sollte.
Fundtier-Monitoring und allgemeine Fragen
Sie möchten einen toten Fundvogel melden, haben Fragen zur Biosicherheit in Ihrer Tierhaltung oder benötigen Informationen zur Lebensmittelsicherheit im Zusammenhang mit der AI?Das Veterinäramt/Amt für Verbraucherschutz erreichen Sie
während der regulären Öffnungszeiten unter der
Hotline-Nummer 0881- 681 4444.
Weitere Hintergrundinformationen
Für interessierte Bürger und Halter von Nutzgeflügel gibt es eine Vielzahl von Informationsquellen rund um die Aviäre Influenza.
Allgemeine Informationen zur Hobby-Hühnerhaltung bietet die Informationsbroschüre des LGL Bayern (Stand 10.2021). Die Broschüre fasst die wesentlichen veterinärrechtlichen Vorgaben für Privathaltungen zusammen und soll so Hobby-Hühnerhalter für die grundlegenden Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Tierhaltung sensibilisieren.Zu Fragen der Lebensmittelsicherheit bietet das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) als zuständige Bundesoberbehörde eine Vielzahl von Informationen, wie beispielsweise:
- Aktualisierte Meldung Nr. 007/2021 des BfR vom 23.02.2021 "Aktueller Gefügelpest-Fall in Deutschland: Virusübertragung (H5N8) durch den Verzehr von Lebensmitteln vom Geflügel ist unwahrscheinlich"
Zu Fragen der Tiergesundheit (aktuelle Risikobewertungen für Deutschland, Gefährdungsbeurteilung Tierbestände, Empfehlungen für Halter von Nutzgeflügel) bietet das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) als zuständige Bundesoberbehörde eine Vielzahl von Informationen, wie beispielsweise:
- Steckbrief des FLI zu "Influenzainfektionen bei Geflügel und Wildvögeln" (Stand: 08.2019)
- ein Merkblatt für "Schutzmaßnahmen gegen die Geflügelpest in Kleinhaltungen" (v.a. zur Biosicherheit, Stand 11.2016)
- weitere Informationen des FLI zum "Schutz vor H5N8 - Anmerkungen zur Vermeidung der Geflügelpest" (Stand 11.2014)
Interessierte Geflügelhalter können auch online eine Risikobewertung (Selbsteinschätzung der Biosicherheit) ihrer eigenen Haltungen durchführen. Die „AI-Risikoampel“ (erstellt und bereitgestellt durch die Uni Vechta, zugänglich über das FLI) erreichen Sie über folgenden Link: https://risikoampel.uni-vechta.de/.