Die Rentenberatung ist ein komplexes und umfangreiches Rechtsgebiet. Deshalb ist es vor allem für rentennahe Jahrgänge sehr wichtig, sich kompetent und ausführlich beraten zu lassen. Um beispielsweise Fragen zu klären wie
- Ab wann besteht der Anspruch auf Altersrente?
- Kann man zur Rente hinzuverdienen und wenn ja, wieviel?
- Was bedeutet Flexirente oder was versteht man unter Altersteilzeit?
- Besteht die Möglichkeit vorzeitig in Rente zu gehen?
Wenn ja, wie hoch sind die Abschläge bzw. wann kann ich eine Rente ohne Abschläge erhalten? - Sind in meinem Versicherungskonto alle rentenrechtlich relevanten Zeiten gespeichert (z.B. Schul- und Studienzeiten, Kindererziehung, Pflege)?
Für diese Auskünfte stehen Ihnen - neben dem Staatlichen Versicherungsamt - auch folgende Stellen zur Verfügung:
- die Versicherungsämter bei den Gemeindeverwaltungen
(Ausnahmen: Stadt Schongau, Verwaltungsgemeinschaft Bernbeuren, Gemeinde Wessobrunn) - die Deutsche Rentenversicherung
Wichtig:
Bitte vereinbaren Sie bei allen Beratungsstellen immer vorher einen Termin!
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Kontakt
- Familienname A - GFrau SchleglSachbereichsleiterinTelefon:+49 8861 211 3178Mo - Mi
- Familienname H - ZFrau EnzenspergerMitarbeiterinTelefon:+49 8861 211 3314Di, Mi, Fr: vormittags
Do: ganztags