Asylbewerber: Antrag auf Veränderung in der Asylbewerberunterkunft

Die dem Landratsamt Weilheim-Schongau zugewiesenen Asylbewerber(innen) sind dezentral untergebracht. Für die dezentrale Unterbringung ist das staatliche Landratsamt Weilheim-Schongau zuständig.

Alle Unterkünfte sind mit den notwendigen Einrichtungsgegenständen ausgestattet. Dazu gehören

  • ein Bett,
  • ein abschließbarerer Schrank,
  • ein Tisch für mehrere Personen mit Stühlen,
  • ein Kühlschrank,
  • eine Kochgelegenheit,
  • ein eigener Briefkasten und
  • Waschmaschinen.

Jede(r) Asylbewerber(in) erhält außerdem bei Bezug der Unterkunft

  • Bettwäsche,
  • Kissen,
  • Bettdecke,
  • Handtücher sowie
  • eine Grundausstattung Töpfe, Besteck und Geschirr.

Telekommunikationsleistungen sind aus dem Taschengeld zu finanzieren.

Bei Bedarf können zusätzliche Gegenstände für die Unterkunft beantragt werden. Den Antrag auf Veränderung in der Asylbewerberunterkunft finden Sie unter der Kategorie "Formulare".

Pro Antrag kann nur eine Veränderung eingereicht werden. Zudem werden grundsätzlich nur vollständig ausgefüllte Anträge bearbeitet.

Formulare

Kontakt

Herr  Kagermeier
Mitarbeiter
Telefon:+49 881 681 1595
Herr  Listle
Mitarbeiter
Telefon:+49 881 681 1935
Herr  Merk
Mitarbeiter
Telefon:+49 881 681 1567

Anschrift

Landratsamt Weilheim-Schongau Unterbringung und Bezirksbetreuung

Adresse in Google Maps anzeigen
Stainhartstraße 7
82362 Weilheim i. OB
Telefon: +49 881 681 1643
Fax: +49 881 681 2499

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