Die dem Landratsamt Weilheim-Schongau zugewiesenen Asylbewerber(innen) sind dezentral untergebracht. Für die dezentrale Unterbringung ist das staatliche Landratsamt Weilheim-Schongau zuständig.
Alle Unterkünfte sind mit den notwendigen Einrichtungsgegenständen ausgestattet. Dazu gehören
- ein Bett,
- ein abschließbarerer Schrank,
- ein Tisch für mehrere Personen mit Stühlen,
- ein Kühlschrank,
- eine Kochgelegenheit,
- ein eigener Briefkasten und
- Waschmaschinen.
Jede(r) Asylbewerber(in) erhält außerdem bei Bezug der Unterkunft
- Bettwäsche,
- Kissen,
- Bettdecke,
- Handtücher sowie
- eine Grundausstattung Töpfe, Besteck und Geschirr.
Telekommunikationsleistungen sind aus dem Taschengeld zu finanzieren.
Bei Bedarf können zusätzliche Gegenstände für die Unterkunft beantragt werden. Den Antrag auf Veränderung in der Asylbewerberunterkunft finden Sie unter der Kategorie "Formulare".
Pro Antrag kann nur eine Veränderung eingereicht werden. Zudem werden grundsätzlich nur vollständig ausgefüllte Anträge bearbeitet.