Gewässer werden in Ordnung eingeteilt. Die oberirdischen Gewässer - mit Ausnahme des aus Quellen wild abfließenden Wassers - werden nach ihrer wasserwirtschaftlichen Bedeutung eingeteilt in:
- Gewässer erster Ordnung:
die Bundeswasserstraßen und die im "Verzeichnis der Gewässer erster Ordnung" aufgeführten Gewässer (s. Anlage 1 des Bayerischen Wassergesetzes) - Beispiele im Landkreis WM-SOG: Lech, Osterseen - Gewässer zweiter Ordnung:
Gewässer, die im "Verzeichnis der Gewässer zweiter Ordnung" eingetragen sind - Gewässer dritter Ordnung:
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