Großraum- und Schwertransporte

Straßentransporte, welche die gesetzlichen Maß- und Gewichtregelungen überschreiten, werden in Deutschland als Großraum- und Schwertransporte bezeichnet. Diese sind - aufgrund der übermäßigen Straßenbenutzung - erlaubnispflichtig.

Hier wird unterschieden zwischen einer Erlaubnis gem. § 29 Abs. 3 StVO und einer Ausnahmegenehmigung gem. § 46 Abs. 1 Nr. 5 StVO.

Erlaubnis gem. § 29 Abs. 3 StVO

Bei Fahrzeugen bzw. Fahrzeugkombinationen, deren Abmessungen, Gesamtgewichte und/oder Achslasten die zulässigen Grenzen überschreiten, ist eine Erlaubnis zu beantragen.

Zusätzlich ist eine Ausnahmegenehmigung gem. § 70 StVZO vorzulegen. Diese Ausnahmegenehmigung ist bei der Regierung der Oberpfalz zu beantragen.

Ausnahmegenehmigung gem. § 46 Abs. 1 Nr. 5 StVO

Die Ausnahmegenehmigung ist zu beantragen für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen, welche aufgrund ihrer Ladung die zulässigen Abmessungen überschreiten.

Notwendige Unterlagen

  • Antrag für die Durchführung von Großraum- und/oder Schwertransporten (s. Formulare)

Entstehende Kosten

Die Kosten variieren je nach Strecke und Zeitraum

Gesetzliche Grundlagen

  • § 29 Abs. 3 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
  • § 46 Abs. 1 Nr. 5 StVO

Formulare

Links

Kontakt

Frau  Deschler-Fürmann
Mitarbeiterin
Telefon:+49 881 681 1418

Anschrift

Landratsamt Weilheim-Schongau Verkehrswesen

Adresse in Google Maps anzeigen
Stainhartstraße 7
82362 Weilheim i.OB
Telefon: +49 881 681 1403
Fax: +49 881 681 2495

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