Straßentransporte, welche die gesetzlichen Maß- und Gewichtregelungen überschreiten, werden in Deutschland als Großraum- und Schwertransporte bezeichnet. Diese sind - aufgrund der übermäßigen Straßenbenutzung - erlaubnispflichtig.
Hier wird unterschieden zwischen einer Erlaubnis gem. § 29 Abs. 3 StVO und einer Ausnahmegenehmigung gem. § 46 Abs. 1 Nr. 5 StVO.
Erlaubnis gem. § 29 Abs. 3 StVO
Bei Fahrzeugen bzw. Fahrzeugkombinationen, deren Abmessungen, Gesamtgewichte und/oder Achslasten die zulässigen Grenzen überschreiten, ist eine Erlaubnis zu beantragen.
Zusätzlich ist eine Ausnahmegenehmigung gem. § 70 StVZO vorzulegen. Diese Ausnahmegenehmigung ist bei der Regierung der Oberpfalz zu beantragen.
Ausnahmegenehmigung gem. § 46 Abs. 1 Nr. 5 StVO
Die Ausnahmegenehmigung ist zu beantragen für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen, welche aufgrund ihrer Ladung die zulässigen Abmessungen überschreiten.
Notwendige Unterlagen
- Antrag für die Durchführung von Großraum- und/oder Schwertransporten (s. Formulare)
Entstehende Kosten
Die Kosten variieren je nach Strecke und ZeitraumGesetzliche Grundlagen
- § 29 Abs. 3 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- § 46 Abs. 1 Nr. 5 StVO