Die Beantragung eines Voreintrags ist bei Jägern und Sportschützen in bestimmten Fällen notwendig.
Ein Jäger muss den Erwerb einer Kurzwaffe vor dem Kauf durch einen Voreintrag in die Waffenbesitzkarte genehmigen lassen.
Sportschützen benötigen vor dem Erwerb von halbautomatischen Schusswaffen ebenfalls einen Voreintrag in der Waffenbesitzkarte.
Notwendige Unterlagen
Unterlagen für Sportschützen:
- Bedürfnisnachweis des anerkannten Dachverbandes, dem der Verein angehört
Kontakt
- A - LFrau BruggerMitarbeiterinTelefon:+49 881 681 1194
- M - ZHerr MichelMitarbeiterTelefon:+49 881 681 1105
- SonderfälleFrau Stöhrstellv. SachgebietsleiterinTelefon:+49 881 681 1327