Der Landkreis Weilheim-Schongau fördert kulturelle und künstlerische Aktivitäten, die zur Gestaltung und Entwicklung der kulturellen Infrastruktur des Landkreises beitragen.
Für die Kunst- und Kulturförderung des Landkreises Weilheim-Schongau kommen Vorhaben, Projekte und Maßnahmen der Kunstgattungen
- Bildende Kunst,
- Darstellende Kunst,
- Literatur und
- Musik
in Betracht, sofern sie der Öffentlichkeit zugänglich sind bzw. nach ihrer Verwirklichung zugänglich gemacht werden.
Nachfinanzierungen für bereits begonnene oder durchgeführte Vorhaben, Projekte oder Maßnahmen sind leider nicht möglich.
Notwendige Unterlagen
Das Antragsformular für die Kunst- und Kulturförderung finden Sie unter der Rubrik "Formulare" zum Download oder erhalten Sie bei nebenstehender Ansprechpartnerin.Gesetzliche Grundlagen
- Richtlinie zur Förderung von Kunst und Kultur im Landkreis Weilheim-Schongau (Stand: 01.01.2018)