Nach erfolgreicher Ablegung der Sachkundeprüfung kann eine Sprengstofferlaubnis zum
- Böllerschießen,
- Vorderladerschießen oder
- Laden und Wiederladen von Patronenhülsen
beantragt werden.
Die Erlaubnis ist 5 Jahre gültig und muss vor Ablauf verlängert werden.
Notwendige Unterlagen
- Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis
- Sachkundeprüfung
- Bedürfnisbescheinigung