Sprengstofferlaubnis beantragen oder verlängern

Nach erfolgreicher Ablegung der Sachkundeprüfung kann eine Sprengstofferlaubnis zum

  • Böllerschießen,
  • Vorderladerschießen oder
  • Laden und Wiederladen von Patronenhülsen

beantragt werden.

Die Erlaubnis ist 5 Jahre gültig und muss vor Ablauf verlängert werden.

Notwendige Unterlagen

  • Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis
  • Sachkundeprüfung
  • Bedürfnisbescheinigung

Formulare

Links

Kontakt

Herr  Köglmeier
Mitarbeiter
Telefon:+49 881 681 4041

Anschrift

Landratsamt Weilheim-Schongau Ordnungsamt

Adresse in Google Maps anzeigen
Stainhartstraße 7
82362 Weilheim i. OB
Fax: +49 881 681 2298

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