Miete: Richtwerte für angemessene Unterkunftskosten

Zum notwendigen Lebensunterhalt gehören auch die Kosten der Unterkunft (Kaltmiete, Nebenkosten und Heizung), soweit sie angemessen sind.

Auf dem Wohnungsmarkt werden die Unterkunftskosten insbesondere durch die Wohnungsgröße und das jeweils örtliche Mietniveau bestimmt.

Als angemessen sind die Unterkunftskosten anzusehen, die nach Abzug von Aufwendungen für Heizung und Warmwasserversorgung die nach Familiengrößen gestaffelten Wohnraumflächen multipliziert mit den im unteren Bereich der für vergleichbare Wohnung im Landkreis marktüblichen Wohnungsmieten nicht übersteigen.

Aufgrund des im Landkreis bestehenden Mietgefälles sind die Kommunen des Landkreises Weilheim-Schongau zur Feststellung des Richtwertes in zwei Bereiche unterteilt worden.

Unter der Rubrik Merkblatt finden Sie unser Informationsdokument mit den Richtwerten für die angemessenen Unterkunftskosten, unterteilt in die o.g. zwei Bereiche.

Merkblatt

Links

Anschrift

Landratsamt Weilheim-Schongau Sozialhilfe

Adresse in Google Maps anzeigen
Bauerngasse 9
86956 Schongau
Telefon: +49 8861 211 3137
Fax: +49 8861 211 4200

Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.
→ Weitere Informationen finden Sie in unserem Datenschutzhinweis.

Diese Seite verwendet Personalisierungs-Cookies. Um diese Seite betreten zu können, müssen Sie die Checkbox bei "Personalisierung" aktivieren.