Leistungen zur Bildung und Teilhabe

Seit dem 01.01.2011 werden bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen neben ihrem monatlichen Regelbedarf auch sog. Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft berücksichtigt.

Als zusätzlich zum Regelbedarf hilfefähige Bedarfe für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene können so - je nach Fall - z.B.

  • Eintägige Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen,
  • Schulbedarf für Schülerinnen und Schüler
  • Lernförderung für Schülerinnen und Schüler
  • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres

übernommen werden.

Anspruchsberechtigt sind dabei dem Grunde nach

  • Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
    • die Grundsicherung für Arbeitsuchende,
    • Hilfe zum Lebensunterhalt,
    • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder
    • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

    erhalten.

  • Personen, die Anspruch auf Kindergeld oder kindergeldähnliche Leistungen haben und
    • das Kind mit ihnen in einem Haushalt lebt und sie für ein Kind den Kinderzuschlag beziehen oder
    • Wohngeld geleistet wird und sie und das Kind, für das sie Kindergeld beziehen, zu berücksichtigendes Haushaltsmitlgied ist.

Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte unserem Merkblatt "Informationen zu den Leistungen für Bildung und Teilhabe".

Formulare

Merkblatt

Links

Kontakt

  • Familienname A - B
    Frau  Sroka
    Mitarbeiterin
    Telefon:+49 8861 211 3137
  • Familienname C - Z
    Frau  Schuchhardt
    Mitarbeiterin
    Telefon:+49 8861 211 3133

Anschrift

Landratsamt Weilheim-Schongau Sozialhilfe

Adresse in Google Maps anzeigen
Bauerngasse 9
86956 Schongau
Telefon: +49 8861 211 3137
Fax: +49 8861 211 4200

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