Seit dem 01.01.2011 werden bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen neben ihrem monatlichen Regelbedarf auch sog. Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft berücksichtigt.
Als zusätzlich zum Regelbedarf hilfefähige Bedarfe für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene können so - je nach Fall - z.B.
- Eintägige Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen,
- Schulbedarf für Schülerinnen und Schüler
- Lernförderung für Schülerinnen und Schüler
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
übernommen werden.
Anspruchsberechtigt sind dabei dem Grunde nach
- Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
- die Grundsicherung für Arbeitsuchende,
- Hilfe zum Lebensunterhalt,
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
erhalten.
- Personen, die Anspruch auf Kindergeld oder kindergeldähnliche Leistungen haben und
- das Kind mit ihnen in einem Haushalt lebt und sie für ein Kind den Kinderzuschlag beziehen oder
- Wohngeld geleistet wird und sie und das Kind, für das sie Kindergeld beziehen, zu berücksichtigendes Haushaltsmitlgied ist.
Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte unserem Merkblatt "Informationen zu den Leistungen für Bildung und Teilhabe".
Formulare
Merkblatt
Links
Kontakt
- Familienname A - BFrau SrokaMitarbeiterinTelefon:+49 8861 211 3137
- Familienname C - ZFrau SchuchhardtMitarbeiterinTelefon:+49 8861 211 3133