Für Reisen mit Waffen und Munition in und durch andere Mitgliedsstaaten der europäischen Union, ist ein Europäischer Feuerwaffenpass notwendig.
Der Europäische Feuerwaffenpass ist 5 Jahre gültig und muss jeweils vor Ablauf verlängert werden.
Notwendige Unterlagen
- Antrag auf Erteilung eines europäischen Feuerwaffenpasses
- Passbild (muss nicht zwingend biometrisch sein)
Formulare
Links
Kontakt
- A - LFrau BruggerMitarbeiterinTelefon:+49 881 681 1194
- M - ZHerr MichelMitarbeiterTelefon:+49 881 681 1105
- SonderfälleFrau Stöhrstellv. SachgebietsleiterinTelefon:+49 881 681 1327