Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs

Der Betäubungsmittelverkehr in Apotheken, ärztlichen und zahnärztlichen Praxen, Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, Hospizen und verschiedenen anderen Einrichtungen wird von den Gesundheitsämtern überwacht. Gesetzliche Grundlage sind das BtMG und die BtMVV.

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Herr  Maderspacher
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Anschrift

Landratsamt Weilheim-Schongau Gesundheitsamt

Adresse in Google Maps anzeigen
Eisenkramergasse 11
82362 Weilheim i.OB
Telefon: +49 881 681 1600
Fax: +49 881 681 2699

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