- Bundesstraßen,
- Staatsstraßen und/oder
- Kreisstraßen
Dabei ist zu beachten, dass sich Arbeiten bereits dann auf den Straßenverkehr auswirken, wenn der örtliche Fußgängerverkehr von den Arbeiten tangiert wird. Aber auch für den Fall, dass eine Umleitung des Verkehrs über Bundes-, Staats- und/oder Kreisstraßen erfolgen soll, ist die untere Straßenverkehrsbehörde zuständiger Ansprechpartner zur Anordnung der Baustellensicherung.
Die Arbeiten sind grundsätzlich auf das notwendigste Maß zu beschränken, so dass
- die Auswirkungen auf den Straßenverkehr möglichst gering ausfallen und gleichzeitig
- eine möglichst optimale Sicherung der Bauarbeiten und des Straßenverkehrs gewährleistet werden kann.
Zur Beantragung ist von der verantwortlichen Person neben dem Antragsformular ein Beschilderungsplan zur Genehmigung vorzulegen.
Notwendige Unterlagen
- Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen gemäß § 45 StVO - Einrichtung einer Baustelle -
- Beschilderungsplan