Bei jedem Landratsamt (für den Bereich des Landkreises) und bei jeder kreisfreien Gemeinde (für ihren Bereich) wird ein selbständiger und unabhängiger Gutachterausschuss zur Ermittlung von Grundstückswerten und für sonstige Wertermittlungen gebildet (§ 192 Abs. 1 BauGB, § 1 BayGaV). Dabei bedient sich der Gutachterausschuss einer Geschäftsstelle (§ 192 Abs. 4 BauGB und § 9 BayGaV).
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte beim Landratsamt Weilheim-Schongau:
- führt eine Kaufpreissammlung und wertet sie aus (§ 193 Abs. 5 BauGB). Auskünfte aus der Kaufpreissammlung sind bei berechtigtem Interesse zu erteilen (§195 Abs. 3 BauGB).
- ermittelt Bodenrichtwerte und sonstige zur Wertermittlung erforderliche Daten (§ 193 Abs. 5 BauGB). Bodenrichtwerte werden veröffentlicht und Jedermann kann von der Geschäftsstelle Auskunft über Bodenrichtwerte erhalten (§ 196 Abs. 3 BauGB). Eine zentrale Aufgabe ist damit die Herstellung der allgemeinen Markttransparenz.
- erstattet Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Rechten an Grundstücken (§ 193 Abs. 1 BauGB).
- kann außer über die Höhe der Entschädigung für den Rechtsverlust auch Gutachten über die Höhe der Entschädigung für andere Vermögensnachteile erstatten (§ 193 Abs. 2 BauGB).
Weitere Informationen und Auskünfte erteilt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses.
Gesetzliche Grundlagen
- Baugesetzbuch (BauGB), insbesondere §§ 192 - 199 BauGB (Wertermittlung)
- Gutachterausschussverordnung (BayGaV)
- Bodenrichtwertrichtlinie (BRW-RL)
- Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV)
- Kostengesetz (KG)
- Kostenverzeichnis (KVz)
Links
Sonstiges
- Gutachterausschuss: Bodenrichtwerterläuterungen für Bauland Stand: 01.01.2022
- Gutachterausschuss: Bodenrichtwerterläuterungen für Bauland Stand: 01.01.2024
- Gutachterausschuss: Bodenrichtwerterläuterungen für Bauland Stand: 31.12.2018
- Gutachterausschuss: Bodenrichtwerterläuterungen für Bauland Stand: 31.12.2020
- Gutachterausschuss: Bodenrichtwerterläuterungen für Land- und Forstwirtschaftliche Grundstücke Stand: 01.01.2022
- Gutachterausschuss: Bodenrichtwerterläuterungen für Land- und Forstwirtschaftliche Grundstücke Stand: 01.01.2024
- Gutachterausschuss: Bodenrichtwerterläuterungen für Land- und Forstwirtschaftliche Grundstücke Stand: 31.12.2018
- Gutachterausschuss: Bodenrichtwerterläuterungen für Land- und Forstwirtschaftliche Grundstücke Stand: 31.12.2020
Kontakt
- Leitung der Geschäftsstelle des GutachterausschussesHerr SchumannSachbereichsleiterTelefon:+49 881 681 1350
- Assistenz der GeschäftsleitungFrau StehmannMitarbeiterinTelefon:+49 881 681 1374