Mit der Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan wird die Verwaltung vom Kreistag ermächtigt, im Rahmen der bereitgestellten Mittel die vielfältigen Landkreisaufgaben zu erfüllen. In der Haushaltssatzng werden insbesondere der Kreisumlagehebesatz mit Kreisumlagesoll sowie der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen und der Verpflichtungsermächtigungen festgesetzt.
Der Haushaltsplan enthält alle voraussichtlichen Ausgaben und Einnahmen eines Haushaltsjahres. Er ist verbindliche Grundlage für die Finanzwirtschaft des Landkreises.
Der Haushalt ist in einen Verwaltungshaushalt und einen Vermögenshaushalt gegliedert.
Im Verwaltungshaushalt sind alle Einnahmen und Ausgaben für den laufenden Betrieb enthalten.
Der Vermögenshaushalt enthält Einnahmen und Ausgaben für Investitionen (v.a. Baumaßnahmen), im Zusammenhang mit Schulden (Kreditaufnahmen und Tilgungen) und Rücklagen (Zuführungen und Entnahmen).
Ansprüche und Verbindlichkeiten Dritter werden durch die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan nicht begründet.
Eine wesentliche Aufgabe der Allgemeinen Finanzverwaltung ist es, die Haushaltsplanung gemeinsam mit den anderen Bereichen des Landratsamtes durchzuführen und für die Kreisgremien zur Entscheidung vorzubereiten.