Für den Umgang mit erlaubnispflichtigen Waffen und Munition ist eine waffenrechtliche Erlaubnis erforderlich. Die Grundvoraussetzung zur Erteilung einer Waffenbesitzkarte ist die Erfüllung der Zuverlässigkeit und die Vollendung des 18. Lebensjahres.
Notwendige Unterlagen für Jäger:
- gültiger Jagdschein
- Rechnung / Kaufvertrag über den Erwerb einer Waffe
- Aufbewahrungsnachweis (Fotos und Rechnung des Waffenschranks)
Notwendige Unterlgen für Sportschützen:
- Bedürfnisbescheinigung des anerkannten Dachverbandes, dem der Verein angehört
- Sachkundenachweis
- Aufbewahrungsnachweis (Fotos und Rechnung des Waffenschranks)
Notwendige Unterlagen
Notwendige Unterlagen für Jäger:
- gültiger Jagdschein
- Rechnung / Kaufvertrag über den Erwerb einer Waffe
- Aufbewahrungsnachweis (Fotos und Rechnung des Waffenschranks)
Notwendige Unterlgen für Sportschützen:
- Bedürfnisbescheinigung des anerkannten Dachverbandes, dem der Verein angehört
- Sachkundenachweis
- Aufbewahrungsnachweis (Fotos und Rechnung des Waffenschranks)
Formulare
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Kontakt
- A - LFrau BruggerMitarbeiterinTelefon:+49 881 681 1194
- M - ZHerr MichelMitarbeiterTelefon:+49 881 681 1105
- SonderfälleFrau Stöhrstellv. SachgebietsleiterinTelefon:+49 881 681 1327