Waffenbesitzkarte beantragen

Für den Umgang mit erlaubnispflichtigen Waffen und Munition ist eine waffenrechtliche Erlaubnis erforderlich. Die Grundvoraussetzung zur Erteilung einer Waffenbesitzkarte ist die Erfüllung der Zuverlässigkeit und die Vollendung des 18. Lebensjahres.

Notwendige Unterlagen für Jäger:

  • gültiger Jagdschein
  • Rechnung / Kaufvertrag über den Erwerb einer Waffe
  • Aufbewahrungsnachweis (Fotos und Rechnung des Waffenschranks)

Notwendige Unterlgen für Sportschützen:

  • Bedürfnisbescheinigung des anerkannten Dachverbandes, dem der Verein angehört
  • Sachkundenachweis
  • Aufbewahrungsnachweis (Fotos und Rechnung des Waffenschranks)

Notwendige Unterlagen

Notwendige Unterlagen für Jäger:

  • gültiger Jagdschein
  • Rechnung / Kaufvertrag über den Erwerb einer Waffe
  • Aufbewahrungsnachweis (Fotos und Rechnung des Waffenschranks)

Notwendige Unterlgen für Sportschützen:

  • Bedürfnisbescheinigung des anerkannten Dachverbandes, dem der Verein angehört
  • Sachkundenachweis
  • Aufbewahrungsnachweis (Fotos und Rechnung des Waffenschranks)

Formulare

Links

Kontakt

  • A - L
    Frau  Brugger
    Mitarbeiterin
    Telefon:+49 881 681 1194
  • M - Z
    Herr  Michel
    Mitarbeiter
    Telefon:+49 881 681 1105
  • Sonderfälle
    Frau  Stöhr
    stellv. Sachgebietsleiterin
    Telefon:+49 881 681 1327

Anschrift

Landratsamt Weilheim-Schongau Ordnungsamt

Adresse in Google Maps anzeigen
Stainhartstraße 7
82362 Weilheim i. OB
Fax: +49 881 681 2298

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