Der Freistaat Bayern gewährt entsprechend seiner Sportförderrichtlinien pauschale Zuwendungen für den Sportbetrieb von rechtsfähigen Sportvereinen.
Der Stichtag für die Beantragung der Vereinspauschale ist der 1. März 2024. Für die Einhaltung des Stichtags ist das Datum des Poststempels entscheidend.
Digitalisierung der Vereinspauschale
Sie können den Antrag zur Gewährung der Vereinspauschale auch in digitaler Form online einreichen. Hierzu ist eine Anmeldung mittels BayernID erforderlich. Sie können zwischen folgenden Methoden zur Authentifizierung wählen:- Softwarezertifikat authega
- eID-Funktion des Personalausweises bzw. des elektronischen Aufenthaltstitels
- Elster-Zertifikat (Unternehmenskonto)
Vor dem Absenden des Antrags können Sie den Antrag als PDF-Dokument für die eigenen Unterlagen herunterladen.
Die ausgefüllten Onlineanträge/-formulare werden über den Übermittlungsweg „Basisdienst Digitaler Antrag“ (BDA) an die Virtuelle Poststelle Bayern (VPS) übermittelt. Die Anträge sind damit für das Landratsamt abrufbar und gelten als eingereicht.
Den Link zum Online-Antrag finden Sie unten im Abschnitt Formulare.
Hinweis: Die Vorlage von „Erklärungen zur Einreichung von Lizenzen“ ist ab dem Förderjahr 2024 nicht mehr erforderlich. Lediglich bei der Aufteilung einer Lizenz auf zwei Vereine ist die Erklärung zur Teilung von Lizenzen beizulegen.
Berechnung der exakten Höhe des allgemeinen Energiepreiszuschusses und Verrechnung mit der Vereinspauschale 2024
Alle Vereine, die im Jahr 2023 einen Energiepreiszuschuss erhalten haben, müssen bis spätestens 30. April 2024 einen Verwendungsnachweis über die tatsächlich entstandenen Energiepreiskosten (Vergleich 2021 mit 2023) vorlegen. Dazu muss beim Landratsamt der Verwendungsnachweis und ein Nachweis der Energiepreisausgaben eingereicht werden. Die Informationen und Ausfüllhinweise zum Verwendungsnachweis finden Sie unter Merkblatt.Der Verwendungsnachweis kann direkt beim Kommunalamt angefordert werden oder ist über den Link des Bayer. Staatsministeriums (s. unten) abrufbar.
Sollten die Unterlagen bis zu o.g. Termin nicht vorliegen, muss der ausgezahlte Energiepreiszuschuss in voller Höhe von der Vereinspauschale 2024 abgezogen werden.
Bei Rückfragen können sie sich gerne an die Sachbearbeiter (siehe Kontakt im rechten Rand) telefonisch oder per E-Mail (kommunalamt@lra-wm.bayern.de) wenden.
Formulare
- Vereinspauschale: Antrag auf Gewährung der Vereinspauschale (Online-Einreichung) Nutzung mit BayernID
- Vereinspauschale: Antrag auf Gewährung der Vereinspauschale für das Jahr 2024 (PDF-Formular für Einreichung per Post oder vor Ort) Stand: 01/2024
- Vereinspauschale: Erklärung zur Teilung von Lizenzen - Anlage zum Antrag auf Vereinspauschale Stand: 12/2023
- Vereinspauschale: Hinweise zum Antragsformular Vereinspauschale Stand: 12/2023
Merkblatt
Links
- Energiepreiszuschuss: Verwendungsnachweis Bayer. Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
- Sportverein; Beantragung einer Förderung für den Sportbetrieb (Vereinspauschale) BayernPortal
- Vereinspauschale: Sportförderrichtlinien - SportFöR beim Portal BAYERN.RECHT der Bayerischen Staatskanzlei