Die Industrieemissions-Richtlinie (IE-RL) ist eine Richtlinie der Europäischen Union mit Regelungen zu Genehmigung, Betrieb, Stilllegung und Überwachung von Industrieanlagen und führt immissionsschutzbezogene Richtlinien zusammen. Die IE-RL wurde im Mai 2013 in nationales Recht umgesetzt.
Das Ziel der Richtlinie liegt in der Vermeidung oder weitest möglichen Verminderung der von Industrieanlagen ausgehenden Umweltbelastungen. Für diesen medienübergreifenden, integrierten Schutzansatz werden die Industrieanlagen an einen einheitlichen Technikstandard, die sog. besten verfügbaren Techniken (BVT, engl. BREF), herangeführt. Mit der IE-RL werden u.a. die Regelungen zu den BVT erweitert, Emissionsgrenzwerte teilweise verschärft und detaillierte Vorgaben zur Berichterstattung und Anlagenüberwachung vorgegeben.
Zur Durchführung der Überwachung hat die Regierung von Oberbayern einen Überwachungsplan für alle betroffenen Industrieanlagen im Regierungsbezirk aufgestellt. Auf der Grundlage dieses Planes hat die Regierung von Oberbayern darüber hinaus ein Überwachungsprogramm für die von ihr zu überwachenden IE-Anlagen erstellt.
> zum Überwachungsprogramm der Regierung von Oberbayern
Analog dazu hat das Landratsamt Weilheim-Schongau ein Überwachungsprogramm für die IE-Anlagen erstellt, die in eigener Zuständigkeit überwacht werden.
> zum Überwachungsprogramm des Landratsamtes Weilheim-Schongau
Veröffentlichungen zur Überwachung und zu den einzelnen Anlagen nach der Industrieemmissions-Richtlinie finden Sie unter Genehmigungsbescheide und Überwachungsberichte von IE-Anlagen.