Die Rentenberatung ist ein komplexes und umfangreiches Rechtsgebiet. Deshalb ist es vor allem für rentennahe Jahrgänge sehr wichtig, sich kompetent und ausführlich beraten zu lassen. Um beispielsweise Fragen zu klären wie
- Ab wann besteht der Anspruch auf Altersrente?
- Kann man zur Rente hinzuverdienen und wenn ja, wieviel?
- Was bedeutet Flexirente oder was versteht man unter Altersteilzeit?
- Besteht die Möglichkeit vorzeitig in Rente zu gehen?
Wenn ja, wie hoch sind die Abschläge bzw. wann kann ich eine Rente ohne Abschläge erhalten? - Sind in meinem Versicherungskonto alle rentenrechtlich relevanten Zeiten gespeichert (z.B. Schul- und Studienzeiten, Kindererziehung, Pflege)?
- Muss ich für den Grundrentenzuschlag einen Antrag stellen?
Für diese Auskünfte stehen Ihnen - neben dem Staatlichen Versicherungsamt - auch folgende Stellen zur Verfügung:
- die Deutsche Rentenversicherung (Servicetelefon DRV Bund Tel. 0800 1000 480 70, Servicetelefon DRV Bayern Süd Tel. 0800 1000 480 15)
- die Versicherungsämter bei den Gemeindeverwaltungen
Wichtig:
Bitte vereinbaren Sie bei allen Beratungsstellen immer vorher einen Termin!
Sprechtage der Deutschen Rentenversicherung finden einmal monatlich in Schongau, Bauerngasse 9 und in Weilheim, Stainhartstr. 7 statt.
Termine für die Rentensprechtage können über die Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd, Tel. 0800 1000 480 15 vereinbart werden.
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Kontakt
- Familienname A - GFrau SchleglSachbereichsleiterinTelefon:+49 8861 211 3178Mo - Mi
- Familienname H - ZFrau EnzenspergerMitarbeiterinTelefon:+49 8861 211 3314Di, Mi, Fr: vormittags
Do: ganztags