Denkmalschutz

Baudenkmal und Ensemble

Im Grunde ist jede Maßnahme an oder in einem Baudenkmal, die Erscheinungsbild und/oder Substanz verändert erlaubnispflichtig. Hierzu gehören insbesondere auch Innenrenovierungen, Fassadenanstriche und Fenstererneuerungen. Vor Beginn der Maßnahme ist eine denkmalrechtliche Erlaubnis nach dem Bayerischen Denkmalschutzgesetz einzuholen. Für die Erteilung einer denkmalrechtlichen Erlaubnis werden keine Kosten erhoben.
Der Erlaubnisantrag ist beim Landratsamt als Unterer Denkmalschutzbehörde einzureichen. Sofern die Maßnahme baugenehmigungspflichtig ist, ersetzt die Baugenehmigung die denkmalrechtliche Erlaubnis.
Wenn Sie ein Anwesen besitzen, das sich im Ensembleschutzbereich befindet, ohne ein Einzeldenkmal zu sein, sind grundsätzlich alle Maßnahmen an der Gebäudehülle erlaubnispflichtig.
Der Erlaubnis bedarf auch, wer in der Nähe von Baudenkmälern/Ensembles Anlagen errichten, verändern oder beseitigen möchte, wenn sich dies auf Bestand oder Erscheinungsbild eines der Baudenkmäler/Ensembles auswirken kann.

Bitte wenden Sie sich rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten an die Untere Denkmalschutzbehörde um sich hinsichtlich Erlaubnispflicht und Zuschussmöglichkeiten beraten zu lassen.

Fördermöglichkeiten

Maßnahmen an Baudenkmälern können aus Mitteln des Bayerischen Landesamtes, des Bezirks Oberbayern, der Bayerischen Landesstiftung, des Landkreises und der Gemeinden gefördert werden und sind grundsätzlich auch steuerlich absetzbar. Nähere Informationen finden Sie unter der Homepage des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege.

Bodendenkmal

Grabungsarbeiten im Bereich von Bodendenkmälern oder in ihrer Nähe bedürfen ebenfalls der denkmalrechtlichen Erlaubnis. Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage des Landesamts für Denkmalpflege.

Formulare

Links

Kontakt

Herr  Heinrich
Mitarbeiter
Telefon:+49 8861 211 3333
Bauverwaltung
Frau  Timmer
Mitarbeiterin
Telefon:+49 8861 211 3340

Anschrift

Landratsamt Weilheim-Schongau Bauamt

Adresse in Google Maps anzeigen
Münzstraße 33
86956 Schongau
Telefon: +49 881 681 1210
Fax: +49 8861 211 4400

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