Jeder kann selbst viel dazu beitragen, dass Gesundheitsschädlinge - wie z.B. Ratten - sich nicht übermässig vermehren und zu einer gesundheitlichen Gefahr werden.
Als Gesundheitsamt informieren wir Sie mit unseren Merkblättern über die Bekämpfungsmöglichkeiten von Gesundheitsschädlingen:
Die Kreisverwaltungsbehörde kann zur Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen Maßnahmen (gegen das Auftreten, die Vermehrung, die Verbreitung und die Vernichtung) anordnen. Dazu reicht es nicht, das der Gesundheitsschädlung von der Kreisverwaltungsbehörde festgestellt wird. Er muss auch eine konkrete Gefahr darstellen, dass durch ihn Krankheitserreger verbreitet werden.