Arbeitgeber in Bayern haben bei der Einstellung ausländischer Fachkräfte die Wahl, ob sie das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach § 81a Aufenthaltsgesetz (AufenthG) - wie bisher - bei der örtlichen Ausländerbehörde oder aber bei der Zentralen Stelle für die Einwanderung von Fachkräften durchführen lassen.
Alle wichtigen Informationen zum Ablauf des Verfahrens sowie die notwendigen Formulare und Merkblätter zur Durchführung des Verfahrens fnden Arbeitgeber ausführlich auf dem Internetangebot der Zentralen Stelle zusammengefasst.
Formulare
- Ausländerrecht: Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis
- Ausländerrecht: Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis - Zusatzblatt A
- Ausländerrecht: Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis - Zusatzblatt B
- Ausländerrecht: Untervollmacht beschleunigtes Fachkräfteverfahren nach § 81a Abs. 1 AufenthG
- Ausländerrecht: Vollmacht beschleunigtes Fachkräfteverfahren nach § 81a Abs. 1 AufenthG