Der Erwerb von Schusswaffen muss innerhalb von zwei Wochen beim zuständigen Landratsamt angezeigt und eingetragen werden.
Notwendige Unterlagen
- Mitteilung über den Erwerb einer Schusswaffe
Formulare
Links
Kontakt
- A - LFrau BruggerMitarbeiterinTelefon:+49 881 681 1194
- M - ZHerr MichelMitarbeiterTelefon:+49 881 681 1105
- SonderfälleFrau Stöhrstellv. SachgebietsleiterinTelefon:+49 881 681 1327