Die Vermögensverwaltung ist sowohl für die Verwaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Allgemeinen Rücklage als auch der Sonderrücklagen zuständig.
Sonderrücklagen wurden aus den Überschüssen bei den Abfallgebühren bei der kostenrechnenden Einrichtung "Abfallwirtschaft" gebildet, um defizitäre Jahre in der Abfallwirtschaft auszugleichen. Auf diese Weise können die Abfallgebühren stabil bleiben und Gebührenschwankungen vermieden werden.
Außerdem werden die Nachsorgekosten der Mülldeponien aus der Sonderrücklage finanziert.
Aufgabe der Schuldenverwaltung ist die Aufnahme von Kommunaldarlehen bzw. Krediten im Rahmen der Kreditermächtigung, die in der Haushaltssatzung festgelegt wurde. Auch hier müssen Kreditangebote eingeholt und anschließend Kreditverträge abgeschlossen werden.
Zudem gehört die Zahlung von Zins- und Tilgungsleistungen von bereits aufgenommenen Darlehen zum Aufgabenbereich der Schuldenverwaltung. Schuldenstatistiken und diverse Auswertungen für die Haushaltsplanung und Jahresrechnung sind ebenfalls zu erstellen.