Einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung bedarf es zum Führen eines Krankenkraftwagens, oder wenn in einem Fahrzeug entgeltlich oder geschäftsmäßig Fahrgäste befördert werden.
Bei erstmaliger Erteilung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ab 02.08.2021 ist keine Ortskundeprüfung abzulegen. Eine ab 02.08.2021 neu erteilte Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird für drei Jahre erteilt.
Altinhaber, die eine erweiterte Berechtigung nach dem Übergangsrecht erwerben wollen, haben die verkürzte Erteilungsdauer hinzunehmen.
Die Führerscheinstelle beauftragt geeignete Stellen (§2 Abs. 13 Satz 1 StVG) den Nachweis der Fachkunde abzuhalten, sobald dafür bundeseinheitliche Regelungen geschaffen sind.
Zeitgleich wird der Inhaber der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung durch die Führerscheinstelle informiert, dass die Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung erlischt, sofern der Nachweis nicht spätestens ein Jahr nach Beauftragung der Fachkundestelle vorgelegt wird.
Der Beginn der Jahresfrist richtet sich nach dem Tag der Beauftragung.
Notwendige Unterlagen
- Ausweis oder Reisepass
- Kartenführerschein im Original
- Augenärztliche Untersuchung
- Ärztliche Untersuchung
- Reaktionstest bei jeder Ersterteilung und ab dem 60. Lebensjahr
- Erweitertes Führungszeugnis (Bestätigung - zur Vorlage für die Gemeinde - vorab in der Führerscheinstelle beantragen)
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe (bei erstmaliger Erteilung Krankenkraftwagen)
- Nachweis der Fachkundeprüfung
Entstehende Kosten
- 38,80 EUR - für Neuerteilung und Erweiterung der Fahrgastbeförderung
- 32,90 EUR - für Verlängerung der Fahrgastbeförderung
- 34,30 EUR - bei Ersatzausstellung nach Verlust der Fahrgastbeförderung
Formulare
Links
Kontakt
- Führerscheinstelle SchongauFrau KarbachMitarbeiterinTelefon:+49 8861 211 3312Frau RanklMitarbeiterinTelefon:+49 8861 211 3308Frau RifatovMitarbeiterinTelefon:+49 8861 211 3316
- Führerscheinstelle WeilheimFrau BrabandtMitarbeiterinTelefon:+49 881 681 1484Frau GottsteinMitarbeiterinTelefon:+49 881 681 1555Frau GstattenbauerMitarbeiterinTelefon:+49 881 681 1701Frau HenselMitarbeiterinTelefon:+49 881 681 1676Frau LindnerMitarbeiterinTelefon:+49 881 681 1427