Fachdienst Pflegekinder

Haben Sie noch einen Platz frei?

Alle Kinder brauchen Eltern.

  • Jedes Kind hat den Wunsch, in einer Familie aufzuwachsen.
  • Eltern zu haben bedeutet für Kinder Liebe, Vertrauen, Hilfe, Sicherheit, Versorgung und vieles mehr.

Aber nicht jedes Kind hat so eine Familie, wofür es verschiedene Gründe geben kann. Finanzielle und/oder soziale Not können genauso Ursachen sein wie Suchtprobleme und akut auftretende oder längerfristige Krisensituationen.

Deshalb suchen wir, der Pflegekinderfachdienst des Amtes für Jugend und Familie, immer wieder Familien, die Zeit und Verständnis für ein Kind haben, das nicht in ihre Familie hineingeboren wurde - für ein Pflegekind.

Für diese Hilfe sprechen vor allem die überschaubare Struktur in einer Pflegefamilie, der kleine Verband der Familie und die Eingliederung des Kindes in ein familiäres Gefüge. Die Pflegefamilie soll dem Kind oder Jugendlichen die familiäre Erziehung durch die Eltern, je nach den Erfordernissen auf kurze Zeit oder auf Dauer ersetzen.

Die Entscheidung, ein Pflegekind aufzunehmen, muss von allen Familienmitgliedern mitgetragen werden.

Deshalb ist es wichtig, sich für diese Entscheidung Zeit zu lassen.

Es gibt verschiedene Formen, Kinder in Pflege zu nehmen. Wir unterscheiden:

Teilzeit- und TagespflegeFür die Zeit, in der Eltern oder Alleinerziehende Arbeiten, Ausbildung oder eine Umschulung machen, soll Kindern eine geeignete Betreuungsmöglichkeit in Pflegefamilien oder im Haushalt der Eltern geboten werden.
Vollzeitpflege

Eltern oder Alleinerziehende können aus unterschiedlichen Gründen ihre Kinder für längere Zeit nicht erziehen und versorgen.

In dieser Form der Pflege leben die Kinder ganz in der Pflegefamilie. Eine gute Zusammenarbeit zwischen dem Amt für Jugend und Familie, den Pflegeeltern und den leiblichen Eltern ist in dieser Pflegeform sehr wichtig.

Dem Kind muss die Möglichkeit offen stehen, Kontakt zu seinen leiblichen Eltern zu haben. Als Ziel der Vollzeitpflege sehen wir die Rückführung des Kindes in seine Herkunftsfamilie.

Bereitschafts-/ NotpflegeDas Kind wird sofort und bis zu 3 Monate zur Klärung des weiteren Aufenthaltes in der Pflegefamilie aufgenommen.
KurzzeitpflegeDas Kind oder der Jugendliche wird bei vorhersehbaren Krankenhaus-, Kur- oder Auslandsaufenthalten der Eltern bis zu 3 Monaten betreut.
SonderpflegeBetreuung von Kindern und Jugendliche mit besonderen Problemen in ihrer Entwicklung

Bevor Sie sich für ein Pflegekind entscheiden, sollten Sie sich folgende Fragen stellen:

  • Haben wir genügend Zeit und Platz, um einem Kind ausreichend Zuwendung zu geben?
  • Stehen alle Familienmitglieder hinter dieser Entscheidung?
  • Sind wir körperlich und geistig den Anforderungen gewachsen?
  • Können wir uns auf das Kind mit all seinen Fähigkeiten und Schwierigkeiten einlassen?
  • Sind wir bereit, die Herkunftsfamilie zu akzeptieren und dem Kind die Möglichkeit zu geben, Kontakt zu seinen leiblichen Eltern zu haben und diesen positiv zu unterstützen?
  • Sind unsere materiellen Verhältnisse gesichert?
  • Sind wir zu einer Zusammenarbeit mit dem Amt für Jugend und Familie und anderen Fachdiensten bereit?
  • Sind Sie bereit, bevor Sie ein Pflegekind bekommen, an Fortbildungsmaßnahmen teilzunehmen?

Wenn Sie Interesse haben, wenden Sie sich an das Amt für Jugend und Familie. Wir sehen es als unsere Aufgabe an, mit den Kindern, den leiblichen Eltern und Ihnen als Pflegeeltern zusammen neue Perspektiven zu entwickeln und für das Kind eine gute Lösung zu finden.

  • Wir stehen als Ansprechpartner zur Verfügung und beantworten gerne Ihre Fragen.
  • Wir beraten und begleiten Sie bei den ersten Kontakten mit dem Kind.
  • Im Interesse des Kindes sind wir Vermittler zwischen den Kindern, den leiblichen Eltern und Ihnen.
  • Wir helfen und unterstützen Sie bei der Betreuung der Kinder.

Links

Kontakt

  • Altlandkreis Schongau
    Herr  Braun
    Mitarbeiter
    Telefon:+49 8861 211 3157
    Mo - Fr: halbtags
  • Altlandkreis Weilheim
    Frau  Wildmoser
    Mitarbeiterin
    Telefon:+49 881 681 1262
    Mo - Fr: halbtags

Anschrift

Landratsamt Weilheim-Schongau Amt für Jugend und Familie

Adresse in Google Maps anzeigen
Schloßplatz 1
86956 Schongau
Telefon: +49 8861 211 3125
Fax: +49 8861 211 4210

Anschrift

Landratsamt Weilheim-Schongau Amt für Jugend und Familie

Adresse in Google Maps anzeigen
Pütrichstraße 10
82362 Weilheim i. OB
Telefon: +49 881 681 1339
Fax: +49 881 681 2297

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