Sb. 40.3 - Gutachterausschuss

Der Sachbereich 40.3 ist Ihr zuständiger und kompetenter Ansprechpartner in den Bereichen

  • Geschäftsstelle des Gutachterausschusses und
  • Wohnungwesen

Geschäftsstelle des Gutachterausschusses

Bei jedem Landratsamt (für den Bereich des Landkreises) und bei jeder kreisfreien Gemeinde (für ihren Bereich) wird ein selbständiger und unabhängiger Gutachterausschuss zur Ermittlung von Grundstückswerten und für sonstige Wertermittlungen gebildet (§ 192 Abs. 1 BauGB, § 1 BayGaV). Dabei bedient sich der Gutachterausschuss einer Geschäftsstelle (§ 192 Abs. 4 BauGB und § 9 BayGaV).

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte beim Landratsamt Weilheim-Schongau:

  1. führt eine Kaufpreissammlung und wertet sie aus (§ 193 Abs. 5 BauGB). Auskünfte aus der Kaufpreissammlung sind bei berechtigtem Interesse zu erteilen (§195 Abs. 3 BauGB).
  2. ermittelt Bodenrichtwerte und sonstige zur Wertermittlung erforderliche Daten (§ 193 Abs. 5 BauGB). Bodenrichtwerte werden veröffentlicht und Jedermann kann von der Geschäftsstelle Auskunft über Bodenrichtwerte erhalten (§ 196 Abs. 3 BauGB). Eine zentrale Aufgabe ist damit die Herstellung der allgemeinen Markttransparenz.
  3. erstattet Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Rechten an Grundstücken (§ 193 Abs. 1 BauGB).
  4. kann außer über die Höhe der Entschädigung für den Rechtsverlust auch Gutachten über die Höhe der Entschädigung für andere Vermögensnachteile erstatten (§ 193 Abs. 2 BauGB).

Weitere Informationen und Auskünfte erteilt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses.

Wohnungswesen

Das Landratsamt Weilheim-Schongau ist Bewilligungsstelle für die Förderung von Eigenwohnraum und die Anpassung von bestehendem Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderungen.

Vorgesehen ist eine Förderung im Bayerischen Wohnungsbauprogramm und im Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm. Voraussetzung ist bei beiden Programmen, dass bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Die Förderung im Bayer. Wohnungsbauprogramm bestimmt sich nach der sozialen Dringlichkeit, da die Fördermittel budgetiert sind.

Vor Antragstellung:
In einem ersten persönlichen Gespräch wird auf die Möglichkeiten der Antragstellung hingewiesen. Dazu ist es sinnvoll einem Termin zu vereinbaren. Bei diesem Termin werden alle weiteren Förderungsvoraussetzungen, wie Einkommensgrenzen, Höhe des einzusetzenden Eigenkapitals, Tragbarkeit der Belastung usw. besprochen.

 

Aufgaben / Dienstleistungen

Kontakt

  • Auskünfte
    Frau  Stehmann
    Mitarbeiterin
    Telefon:+49 881 681 1374
  • Leitung des Sachbereichs 40.3
    Herr  Schumann
    Sachbereichsleiter
    Telefon:+49 881 681 1350

Anschrift

Landratsamt Weilheim-Schongau Gutachterausschuss

Adresse in Google Maps anzeigen
Pütrichstraße 8
82362 Weilheim i. OB
Fax: +49 881 681 2312

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