Die Allgemeine Finanzverwaltung ist Ansprechpartner für alle Bereiche des Landratsamtes, die mit dem Haushaltsvollzug befasst sind.
Für alle Einnahmen und Ausgaben, die nicht von den übrigen Bereichen des Landratsamtes bewirtschaftet werden, ist die Allgemeine Finanzverwaltung für den Haushaltsvollzug zuständig. Dies betrifft insbesondere folgende Bereiche:
- Bewilligung von Landkreiszuweisungen für bestimmte im Haushaltsplan vorgesehene Vorhaben
- Beantragung staatlicher Zuwendungen für Investitionsvorhaben einschließlich Durchführung der jeweiligen Förderverfahren
- Erhebung der Kreisumlage
- Einnahme der Finanzausgleichsleistungen (z.B. Schlüsselzuweisungen)
- Abrechnung mit anderen Behörden, z.B. Zweckverbänden
Im Rahmen des Haushaltsvollzugs sind außerdem vierteljährliche Kassenstatistiken zu erstellen, die wie die Jahresrechnungsstatistik einen Überblick über die Zusammensetzung der Kommunalhaushalte liefert.
Die Vorbereitung von Dienstanweisungen für den Bereich Finanzen und die Zusammenfassung dieser Regelungen in einem finanzwirtschaftlichen Handbuch sowie die Gewährleistung bzw. Sicherstellung einer kameralen Buchführung gehören ebenfalls zum Aufgabenspektrum der Finanzverwaltung.