Fachdienst Trennung und Scheidung (TuS)

Trennungs- und Scheidungsberatung, Regelung der elterlichen Sorge, Umgang

Trennungs- und Scheidungsberatung wird

  • auf Nachfrage außergerichtlich den Eltern vom Amt für Jugend und Familie angeboten, oder
  • im Rahmen der Mitwirkung des Amtes für Jugend und Familie im Scheidungs- und Umgangsverfahren beim Familiengericht.

Ziel der Beratung

  • ist mit den Eltern eine einvernehmliche Regelung zur elterlichen Sorge bzw. zum Umgangsrecht zu erarbeiten.
  • Die Eltern über Hilfen und Angebote des Amtes für Jugend und Familie zu informieren sowie
  • auf Beratungsstellen freier Träger hinzuweisen.

Fragen die eine Antwort suchen:

Was ist zu tun wenn ich mich in Trennung oder Scheidung befinde?

Wenn Sie sich von Ihrer Lebenspartnerin / Ihrem Lebenspartner trennen oder scheiden lassen wollen und dabei in familiären Angelegenheiten Probleme auftreten, können Sie sich vom Fachdienst Trennung und Scheidung im Jugendamt beraten lassen. Durch Vermittlung und in gemeinsamen Gesprächen können Absprachen und gemeinsame Entscheidungen oft auch außergerichtlich ermöglicht werden.

Wie können wir Eltern unserer Kinder bleiben, auch wenn wir uns als Partner trennen?

Nach einer Scheidung ist auch die gemeinsame elterliche Sorge der Regelfall. Stellt mindestens ein Elternteil beim Familiengericht Anträge im Bereich der elterlichen Sorge oder des Umgangsrechts, wirkt das Amt für Jugend und Familie im familiengerichtlichen Verfahren mit.

Seit 01. Juli 1998 können auch nicht miteinander verheiratete Eltern - unabhängig davon, ob sie zusammenleben oder nicht - die gemeinsame elterliche Sorge ausüben, wenn sie mittels einer Sorgeerklärung beidseitig dies übereinstimmend bekannt geben. Im Falle einer Trennung ist dann die Vorgehensweise wie bei verheirateten Eltern. Das Amt für Jugend und Familie wirkt im familiengerichtlichen Verfahren auch hier nur bei Antrag eines Elternteils mit.

Mit der neuen Rechtslage ist der Beratungsauftrag für das Amt für Jugend und Familie erweitert worden. Alle sich trennenden Eltern werden vom Fachdienst Trennung und Scheidung auf die bestehenden Beratungsmöglichkeiten hingewiesen

Was kann ich tun, wenn die Regelung des Umgangs mit dem geschiedenen Elternteil oder anderen Angehörigen zum Problem wird?

Nach dem Gesetz hat Ihr Kind das Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen, Familienangehörigen sowie allen Personen, zu dem es Beziehungen aufgebaut hat.

Der Umgang kann nur dann eingeschränkt oder beendet werden, wenn das Kindeswohl gefährdet wird.

Zwischen getrennten oder geschiedenen Eltern kommt es häufig zu Meinungsverschiedenheiten über die Regelung des Umganges. Obendrein kann es auch zu Konflikten zwischen Eltern und anderen Bezugspersonen kommen.

Um mehr über Ihre Rechte und Pflichten in diesen Angelegenheiten zu erfahren und gegebenenfalls Lösungen für Probleme zu finden, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an den Fachdienst Trennung und Scheidung. Ihr konkreter Ansprechpartner richtet sich nach dem Wohnort in dem ihr Kind gemeldet ist (siehe >Kontakt).

Was kann ich tun, wenn ich mich mit meinem Partner/Partnerin nicht über Erziehungsfragen einigen kann?

In verschiedenen Entwicklungsabschnitten Ihres Kindes werden Sie als Erziehungsberechtigte immer wieder von Neuem vor die Frage gestellt, wie sieht die richtige Erziehung für mein Kind/Kinder aus und wie gehe ich vor.

Dabei ist besonders darauf zu achten, dass sich die Erwachsenen einig sind und gemeinsam handeln. Bei Uneinigkeit und unterschiedlichem Vorgehen wird das Kind verwirrt und kann dazu verleitet werden die Erwachsenen gegeneinander auszuspielen.

Bei unterschiedlichen Auffassungen bezüglich Erziehungsfragen kann ein Gespräch mit Experten helfen. Solche Gespräche bietet Ihnen der Fachdienst Trennung und Scheidung im Amt für Jugend und Familie an.

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  • Wildsteig
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Anschrift

Landratsamt Weilheim-Schongau Amt für Jugend und Familie

Adresse in Google Maps anzeigen
Pütrichstraße 10
82362 Weilheim i. OB
Telefon: +49 881 681 1339
Fax: +49 881 681 2297

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