Diese Erlaubnis ist zu beantragen, sofern Sie beabsichtigen einen Kugelschuss außerhalb einer zugelassenen Schießstätte vorzunehmen.
Diese wird unter anderem benötigt, wenn ganzjährig im Freien gehaltenes Weiderind oder im Gehege lebendes Farmwild durch Kugelschuss getötet werden soll.
Weitere Bedürfnisgründe zur Erteilung einer Schießerlaubnis können auch im Bereich der Brauchtumspflege vorliegen.
Alle näheren Informationen erhalten Sie telefonisch bei uns. Die erforderlichen Unterlagen sind aus dem Antragsformular ersichtlich.
Notwendige Unterlagen
- Antrag auf Erteilung einer Schießerlaubnis außerhalb von Schießstätten