Möchten Sie ein Kraftfahrzeug, das bereits auf Ihren Namen im Zulassungsbezirk Weilheim-Schongau zugelassen war, erneut zulassen, handelt es sich um eine Wiederzulassung.
Mit dem Zeitpunkt der Fahrzeug-Wiederzulassung beginnen die Steuerpflicht (Kfz.-Steuer) und Versicherungpflicht (Kfz.-Haftplicht) für das Kraftfahrzeug erneut.
Online-Zulassungsbehörde
Achtung: Sämtliche Online-Zulassungsvorgänge sind derzeit wegen fehlender Verbindung zum KBA nicht möglich!
Eine Wiederzulassung können Sie auch online und bequem von zu Hause aus über unser Bürgerserviceportal erledigen:Benutzerleitfaden Online-Zulassung i-Kfz für natürliche Personen Benutzerleitfaden Online-Zulassung i-Kfz für juristische Personen |
Voraussetzungen
Die erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie bitte unserem Merkblatt "Zulassungsvoraussetzungen".
Im Falle der Online-Wiederzulassung über unser Bürgerserviceportal finden Sie eine ausführliche Beschreibung der Voraussetzungen in dem dort veröffentlichten Dokument "Voraussetzungen Fahrzeug-Wiederzulassung".
Formulare
Merkblatt
Links
Kontakt
- Zulassungsstelle SchongauFrau FrechMitarbeiterinTelefon:+49 8861 211 3304Frau HinterederMitarbeiterinTelefon:+49 8861 211 3302Herr HornMitarbeiterTelefon:+49 8861 211 3306Frau ScharfMitarbeiterinTelefon:+49 8861 211 3301Frau SchröderMitarbeiterinTelefon:+49 8861 211 3303
- Zulassungsstelle WeilheimFrau AbrahamSachbereichsleiterinTelefon:+49 881 681 1415Frau Stichstellv. SachbereichsleiterinTelefon:+49 881 681 1405Frau BaurMitarbeiterinTelefon:+49 881 681 1408Frau BlümlMitarbeiterinTelefon:+49 881 681 1414Frau BritzgerMitarbeiterinTelefon:+49 881 681 1416Frau DaisenbergerMitarbeiterinTelefon:+49 881 681 1407Frau DemantMitarbeiterinTelefon:+49 881 681 1409Frau FeiglMitarbeiterinTelefon:+49 881 681 1410Frau KnauthMitarbeiterinTelefon:+49 881 681 1802Frau Krippner-ErhardMitarbeiterinTelefon:+49 881 681 1412Herr PlischkeMitarbeiterTelefon:+49 881 681 1691Frau SchleichMitarbeiterinTelefon:+49 881 681 1411