Güterkraftverkehr ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben.
Hierbei wird unterschieden zwischen der
- Erlaubnis, die ausschließlich innerstaatliche Beförderungen erlaubt, und der
- Gemeinschaftslizenz, die zum grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr berechtigt.