Bayerisches Vertragsnaturschutzprogramm (VNP)

Flächen, die ökologisch wertvolle Lebensräume bieten, haben eine besondere Bedeutung für den Naturschutz.

Mit der schonenden Bewirtschaftung dieser Flächen - im Sinne des Vertragsnaturschutzprogramms - sorgen die Landwirte und sonstigen Landbewirtschafter für den Erhalt und die Verbesserung dieser ökologisch wertvollen Lebensräume. Der dabei zusätzlich entstehende Aufwand und der entgangenen Ertrag wird mit einem angemessenen Entgelt in Form von Fördermitteln aus dem Vertragsnaturschutzprogramm ausgeglichen.

Der dafür notwendige Förderantrag ist von den Antragsberechtigten innerhalb eines jährlich festgelegten Antragszeitraums beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu stellen.

Vor Antragstellung ist an der unteren Naturschutzbehörde - dem Landratsamt - ein Beratungsgespräch notwendig, bei dem die geeigenten Maßnahmen erörtert und festgelegt werden.

Als zuständige Mitarbeiter der unteren Naturschutzbehörde bieten wir Ihnen damit folgende Leistungen im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss "Bayerisches Vertragsnaturschutzprogramm (VNP):

  • Klärung naturschutzfachlicher Fördervoraussetzungen und fachlicher Vertragsinhalte einschließlich konkreter Flächenabgrenzung
  • persönliches Beratungsgespräch und gemeinsames Ausfüllen des Bewertungsblatts, das für den Vertragsabschluss bei Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten erforderlich ist und dort vorgelegt werden muß

Links

Kontakt

  • Fachlicher Naturschutz
    Herr  Wölfl
    stellv. Sachbereichsleiter
    Telefon:+49 881 681 1352
    Fachkraft für Naturschutz
    Frau  Kemmer
    Mitarbeiterin
    Telefon:+49 881 681 1341
    Biodiversitätsberaterin  
  • Umweltschutzverwaltung
    Frau  Kröpfl
    Mitarbeiterin
    Telefon:+49 881 681 1250
    Mo. - Fr. vormittags
    Förderprogramme

Anschrift

Landratsamt Weilheim-Schongau Umweltschutzverwaltung

Adresse in Google Maps anzeigen
Pütrichstraße 8
82362 Weilheim i. OB
Fax: +49 881 681 2296

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