Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz nach § 14 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) soll

  • junge Menschen befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und sie zu Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen führen.
  • Eltern und andere Erziehungsberechtigte besser befähigen, Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen.

Links

Kontakt

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Mitarbeiterin
Telefon:+49 881 681 1386
Frau  Meyer
Mitarbeiterin
Telefon:+49 881 681 1888

Anschrift

Landratsamt Weilheim-Schongau Amt für Jugend und Familie

Adresse in Google Maps anzeigen
Pütrichstraße 10
82362 Weilheim i. OB
Telefon: +49 881 681 1339
Fax: +49 881 681 2297

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