Ausbildungsförderung für die berufliche Fortbildung (AFBG)

Durch das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), kurz Meister-BAföG, werden Aufstiegsfortbildungen gefördert, die beispielsweise den Abschluss Handwerks- oder Industriemeister zum Ziel haben.

Nach den Bestimmungen des AFBG werden Teilnehmer an beruflichen Aufstiegsfortbildungen durch Beiträge zu den Kosten der Maßnahme und zum Lebensunterhalt unterstützt.

Meister-BAföG wird altersunabhängig gewährt und fördert sowohl Vollzeit- als auch Teilzeitmaßnahmen.

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    Mitarbeiterin
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    Sachbereichsleiterin
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    Mo - Mi

Anschrift

Landratsamt Weilheim-Schongau Ausbildungsförderung

Adresse in Google Maps anzeigen
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86956 Schongau
Telefon: +49 8861 211 3175
Fax: +49 8861 211 4319

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