Am Ende eines Haushaltsjahre ist die Jahresrechnung / Haushaltsrechnung aufzustellen. Im Rahmen der Rechnungslegung ist ein umfangreichs Zahlenwerk mit Rechenschaftsbericht zu erstellen, was vom Rechnungsprüfungsamt und dem Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen und von den Kreisgremien zu bestätigen ist.
Der Jahresabschluss gibt Auskunft darüber, wie sich die Einnahmen und Ausgaben im Vergleich zum Haushaltsplan entwickelt haben. Überplanmäßige Ausgabe sind durch Minderausgaben oder Mehreinnahmen zu decken.
Aufgabe der Allgemeinen Finanzverwaltung ist es hier wie bei der Haushaltplanung, den Jahresabschluss für den Kreistag zur Entscheidung vorzubereiten. Der Kreistag beschließt über die Feststellung (das Zahlenwerk ist bestandskräftig) und die Entlastung (der Kreistag ist mit der Finanzwirtschaft des Haushaltsjahres einverstanden - wie bei der Entlastung des Vereinsvorstandes).
Zudem ist die Jahresrechnungsstatistik für das Bayerische Landesamt für Statistik zu erstellen. Aus den Statistiken ist erkennbar, wie sich die Einnahmen und Ausgaben der Kommunalhaushalte nach Arten oder Aufgabenbereichen zusammensetzen.