Besonders eindrucksvolle Naturobjekte oder Landschaftselemente können als Naturdenkmäler unter Schutz gestellt werden. Dies können beispielsweise bestimmte Felsformationen oder Quellen, besonders wertvolle Einzelbäume, Alleen und Wiesen sein, deren Erhaltung wegen ihrer Seltenheit, Eigenart, Schönheit oder ihrer wissenschaftlichen Bedeutung im öffentlichen Interesse liegt. Die als Naturdenkmal geschützten Teile von Natur und Landschaft dürfen grundsätzlich nicht zerstört, beschädigt oder verändert werden. Für den Erlass von Rechtsverordnungen über Naturdenkmäler ist im Kreisgebiet das Landratsamt Weilheim-Schongau als untere Naturschutzbehörde zuständig.
Eine Kartenübersicht aller Naturdenkmäler im Landkreis Weilheim-Schongau finden sie hier.