Nach § 4 Abs. 2 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) sind Personen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, auf Antrag von der Rundfunk- und Fernsehgebührenpflicht befreit.
Den Antrag erhält man
- in vielen Rathäusern oder
- online auf der Internetseite des Beitragsservice "ARD ZDF Deutschlandfunk" (siehe unter Links).
Der Antrag muss vollständig ausgefüllt werden.
Danach können unsere Mitarbeiter der Liegenschaftsverwaltung den Antrag zusammen mit
- der aktuellen Bescheinigung oder
- dem aktuellen Bewilligungsbescheid über den Bezug von Asylbewerberleistungen
für den/die Asylbewerber(in) an den Beitragsservice "ARD ZDF Deutschlandfunk" weiterleiten.