Prüfberichte der Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen - Qualitätsentwicklung und Aufsicht - (FQA) über die in den stationären Einrichtungen der Pflege und für Menschen mit Behinderung durchgeführten Prüfungen im Landkreis Weilheim-Schongau
Das Pflege- und Wohnqualitätsgesetz legt fest, dass die Berichte, welche die FQA über die in den stationären Einrichtungen durchgeführten Prüfungen erstellt, zu veröffentlichen sind.
Dazu wichtiger Hinweis:
Die Prüfberichte der FQA können aufgrund der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 9.1.2012 nur mit Zustimmung der Einrichtungen veröffentlicht werden. Hiervon unberührt bleibt selbstverständlich die Durchführung von turnusgemäßen (grundsätzlich einmal pro Jahr) sowie anlassbezogene Überprüfungen der Einrichtungen durch die FQA. Das Fehlen eines veröffentlichten Prüfberichts bedeutet daher keineswegs, dass die betreffende Einrichtung nicht wie im Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetz vorgesehen von der FQA überprüft wurde.“
Das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen teilt am 09.05.2012 mit, dass Prüfberichte der Behinderteneinrichtungen nicht veröffentlicht werden.