Wir beraten, begleiten und planen die Weiterentwicklung von Kindergärten.
Wir beraten und unterstützen die Städte, Gemeinden und das Personal von Kindergärten.
Hauptaufgabe der Kindergartenfachberatung /-fachaufsicht ist es, ein quantitativ ausreichendes und qualitativ hochwertiges Angebot von Kindertageseinrichtungen im Landkreis zu gewährleisten. Dies beinhaltet im Einzelnen:
- Die regelmäßige Prüfung der Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben nach dem Sozialgesetzbuch VIII und KiföG (Kinder- und Jugendhilfegesetz) sowie die Beachtung des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) aller Kindertageseinrichtungen.
- Die Beachtung der Vorgaben nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) mit Ausführungsverordnung.
- Die Mitwirkung bei der Erteilung der Betriebserlaubnisse für Kindertageseinrichtungen nach BayKiBiG.
- Die Beratung bei Neu- und Umbauten von Kindertageseinrichtungen und geplanten Veränderungen des pädagogischen Konzepts.
- Stellungnahmen gegenüber dem Bauamt bei der Errichtung oder der baulichen Änderung einer Kindertageseinrichtung.
- Kooperation bei der Wahrnehmung von Aufgaben zum Schutz des Kindeswohls bei Kindern und Jugendlichen in Kindertageseinrichtungen.
- Die Beratung von Fachpersonal, Trägern und Eltern.
- Die Organisation von Fortbildungen, Fachgesprächen, Arbeitskreisen und Projekten.
- Die Förderung der Kooperation zwischen Kindergarten und Grundschule.
- Öffentlichkeitsarbeit und Informationen zum Betreuungsangebot im Landkreis.
- Die Beratung vonGemeinden bezüglich der Bedarfsplanung.
Formulare
Merkblatt
- Kindergartenfachberatung: Checkliste "Gründung eines Waldkindergartens / einer Waldgruppe" Stand: 05/2023
- Kindergartenfachberatung: Checkliste Berufeanerkennung Stand: 02/23
- Kindergartenfachberatung: Checkliste Gründung Kindergarten Neubau/Erweiterung/Ausweichräume Stand: 02/23
- Kindergartenfachberatung: Meldungen besonderer Vorkommnisse Stand: 05/24